| Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich neu gefasst. Kommunale Auftraggeber sind im Sinne der Vorschrift die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, auf die das Gemeindewirtschaftsrecht Anwendung findet. Mit der am 30. November 2011 veröffentlichten VergabeVwV werden die Grundsätze im Sinne von § 31 Absatz 2 GemHVO sowie unmittelbar zu beachtende und empfohlene Bestimmungen festgelegt. Spezielle Regeln gibt es bezüglich der Anwendung der VOB. Die VergabeVwV kann im Internet abgerufen werden unter www.landesrecht-bw.de. |
Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstellen
in Deutschland, Nr 1, Janunar 2012 |




