| Sie kennen sich aus im gesetzlichen
"Dschungel des Vergaberechts":
die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Zentralen
Vergabestelle des Rhein-Sieg-Kreises.
Europäisches Vergaberecht?
Vergabeverordnung? VOL, VOB,
VOF? - Rechtssicher führen die Mitarbeitenden
der Zentralen Vergabestelle
die verschlungenen Pfade des
Vergaberechts entlang.
Seit Herbst 2011 werden die Vergaben aller Fachbereiche der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises über die Zentrale Vergabestelle abgewickelt. Bereits ab dem 2.1.2008 war die Zentrale Vergabestelle - damals noch mit Ausnahme der Vergaben des Straßenbaus, des Schulamtes und Bagatellbeauftragungen - eingerichtet worden. Zudem werden seit dem 1.1.2011 die Vergaben des Straßenbaus und seit Beginn des Schuljahres 2011 / 2012 die Vergaben des Schulamtes über die Zentrale Vergabestelle abgewickelt. Ziele der Zentralen Vergabestelle sind die Vereinheitlichung des Vergabewesens und Transparenz. Mit der Trennung von Vergabeverfahren und Auftragsabwicklung soll der Korruption vorgebeugt werden. Auch werden die Vergaben auf die Regeln gegen ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hin überprüft. "Die Einrichtung der Zentralen Vergabestelle hat sich bewährt, da sich die Fachbereiche im Rahmen des Auftragswesens nunmehr auf ihre eigentlichen Aufgaben, also die Festlegung und Bestimmung der erforderlichen Leistung, konzentrieren können und sich nicht mit dem komplexen Vergaberecht auseinandersetzen müssen", stellt der zuständige Dezernent, Bernd Carl, fest. Die Akzeptanz der Zentralen Vergabestelle des Rhein-Sieg-Kreises zeigt sich auch in der Tatsache, dass seit ihrem Bestehen lediglich eine Vergabebeschwerde erhoben wurde; zwei Nachprüfungsanträge seitdem waren von der Bezirksregierung Köln als unbegründet zurückgewiesen worden. Rund 1.000 Verfahren wurden seit 2008 durchgeführt; in 2011 gab es 20 EU-weite, 8 öffentliche und 19 beschränkte Ausschreibungen und 280 freihändige Vergaben. Zu den Aufgaben der Zentralen Vergabestelle gehören vor allem die Bekanntmachung und Versendung der vergaberechtskonformen Vergabeunterlagen, die Submission und formelle Prüfung der Angebote, die Bearbeitung von Bieterrückfragen, die Erteilung von Absagen sowie die Bekanntmachung der Auftragsvergaben auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. |
Quelle: Stadt Meckenheim |




