| Das Land Schleswig-Holstein strebt für 2013 eine bundeseinheitliche Regelung der Wertgrenzen für Auftragsvergaben im unterschwelligen Bereich per Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe an. Dies geht aus einem Entwurf zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung hervor. In 2012 sollen demnach allerdings die Wertgrenzen in Schleswig-Holstein im Baubereich auf die Regelungen aus § 3 VOB/A, im Lieferbereich auf die ursprünglichen Wertgrenzen der Vergabeverordnung gesenkt werden. Die Auftragsberatungsstelle Schleswig- Holstein begrüßt ausdrücklich die Absicht des Verordnungsgebers für die Zeit ab 2013 eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben. Die ABST SH schlägt eine pragmatische Lösung vor: „Wir bilden den rechnerischen Durchschnitt aller in den Bundesländern favorisierten Werte“, so Volker Romeike, Geschäftsführer der ABST SH. Die ABST SH vertritt als gemeinsame Dienstleistungseinrichtung der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern in Schleswig- Holstein mit der speziellen Ausrichtung "Öffentlicher Markt" eine Vielzahl der am öffentlichen Markt beteiligten Unternehmen. | |
| Die von der ABST SH betreuten Unternehmen "klagen zunehmend über die nicht sachlich begründeten unterschiedlichen Regelungen im Verhältnis Bund / Länder aber auch im Verhältnis der Bundesländer untereinander". Die Bearbeitung des öffentlichen Marktes gestaltet sich damit zunehmend komplizierter und führt zu einem Rückzug vornehmlich der regionalen Unternehmen mit entsprechend negativer Auswirkung auf den Wettbewerb. In den Bundesländer Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern gelten die im Zuge des Konjunkturpaketes II seinerzeit erhöhten und nochmals verlängerten Wertgrenzen noch bis zum 31.12.2012. Nach Einschätzung Romeike würde "ein Absenken der Wertgrenzen in Schleswig-Holstein (in welcher Form auch immer) eine Wettbewerbsverzerrung in diesen eng verbundenen norddeutschen Märkten bedeuten". Die ABST SH regt daher an, die derzeit in Schleswig-Holstein geltenden Wertgrenzenregelungen unverändert nochmals um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Weder aus dem bekannten Bericht des Bundesrechnungshofes (vom 24.08.11) noch aus dem vom BMWi vorgelegten Gutachten "Evaluierung Wertgrenzen" (31.10.2011) lassen sich aus Sicht der ABST SH erkennbare und belastungsfähige Schlüsse zu den Wirkungen der Wertgrenzenerhöhung auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und Transparenz ableiten. Die Bundesländer und der Bund sollten daher das Jahr 2012 dazu nutzen, bundeseinheitliche Regelungen zu erarbeiten. Transparenz im Verfahren und Gleichbehandlung der Bieter wären aus Sicht der ABST SH am ehesten dadurch zu erreichen, wenn es neben einer verbindlichen Bekanntmachungsplattform auch für den Unterschwellenbereich eine Vorab-Informationspflicht bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben gäbe. | |
Quelle: ABST SH |




