| Hängt ein Unternehmen stark von der Leistungsfähigkeit des Chefs ab, kann bei plötzlichem Ausfall die Firma in eine existenzielle Schieflage geraten. Der Unternehmer Torsten C. hat in den letzten fünf Jahren erfolgreich ein mittelständisches Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern aufgebaut. Er ist jung, dynamisch und sportlich. Die Geschäfte laufen hervorragend. Und wie üblich für kleine Unternehmen leitet er die Geschicke des Betriebs selbst. Beim Einkaufen eines Tages passiert das Unvorhergesehene: Er wird von einem Auto angefahren und liegt für drei Wochen im Koma. Ohne Vorkehrungen für einen solchen Fall riskiert der Unternehmer sein Lebenswerk. Denn beim Ausfall des Chefs ist der Betrieb führungslos, wichtige Informationen sind meist nicht auffindbar, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse nicht mehr klar. Im schlimmsten Fall ist das Unternehmen handlungsunfähig, da einfachste organisatorische Dinge nicht geregelt sind. |
Geregelte Stellvertretung mit Vollmachten und Anweisungen |
| Eine Art "Notfallkoffer", in dem für alles Vorsorge getroffen wurde, schützt im "Fall der Fälle" das Fortbestehen des Betriebes. Der „Notfallkoffer“ kann zum Beispiel ein Ordner sein oder tatsächlich ein Koffer, der all das enthält, was die Handlungsfähigkeit des Betriebes sicherstellt. Zentraler Bestandteil sollten daher u.a. Anweisungen für eine geregelte Stellvertretung, die wichtigsten Vollmachten und Verträge sein. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater, Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, insbesondere dann, wenn es um die Gestaltung von Handlungsvollmachten geht. Diese beispielhafte Aufstellung zeigt nur einige Dinge, die bei einer Notfallplanung bedacht werden müssen (vgl. vollständige Checkliste auf unserer Homepage). |
| Ist der "Notfallkoffer" gepackt, ist es ratsam, ihn an einem sicheren Ort zu deponieren. Auch Anweisungen, an wen er wann ausgehändigt wird, dürfen nicht fehlen. Zudem ist derjenige über die Existenz des "Notfallkoffers" zu informieren, der im Ernstfall die Firmenleitung übernehmen soll, denn die besten Vorsorgemaßnahmen nützen nichts, wenn niemand weiß, dass es sie überhaupt gibt und wo sie hinterlegt sind. |
Quelle: www.hk24.de,
Handelskammer
Hamburg |




