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IHK-FOSA geht an den Start

Ulrich Pahlmann zum Gründungsgeschäftsführer berufen

Die deutschen Industrie- und Handelskammern haben sich darauf geeinigt, eine zentrale Stelle zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen einzurichten. Dazu gründen 77 der 80 IHKs eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen „IHK-FOSA“ (Foreign Skills Approval), die ihren Sitz in Nürnberg haben wird. Zum Gründungsgeschäftsführer wurde Ulrich Pahlmann berufen, der in dieser Woche seine Arbeit aufnommen hat. Der 46jährige Ulrich Pahlmann kommt von der Bundesagentur für Arbeit. Dort hat der Diplom-Ökonom bundesweit zahlreiche Stabs- und Führungspositionen bekleidet, zuletzt in der Regionaldirektion in Nürnberg. Darüber hinaus war er ein Jahr im Bundeskanzleramt tätig und hier bereits an der Konzeption des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) beteiligt. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken sieht für IHK-FOSA hervorragende Startbedingungen, da sich die schon in der Gründungsphase sehr enge Zusammenarbeit der vorbereitenden IHK-Arbeitsgruppe mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unmittelbar fortsetzt. So erhält Pahlmann als Gründungsgeschäftsführer in den nächsten Wochen wertvolle weitere Unterstützung durch eine unmittelbar mit dem Thema Anerkennungsgesetz befasste Mitarbeiterin aus dem BAMF. IHK-Präsident Dirk von Vopelius lobte die fruchtbare Zusammenarbeit aus IHK-Organisation, BA und BAMF. Er zeigte sich besonders erfreut, dass diese neue Institution im Raum Nürnberg angesiedelt ist und im Laufe des nächsten Jahres circa 60 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ulrich Pahlmann

Ulrich Pahlmann

Hintergrund BQFG

Bereits seit Verkündung des Eckpunktepapiers der Bundesregierung 2009, das in die Entstehung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes mündete, hatte sich die IHKOrganisation ausgehend von einem Konzept der IHK Nürnberg mit der Einrichtung einer zentralen Stelle befasst. Man geht in der Anfangswelle von 300 000 Antragstellern aus. Mit dem BQFG erhalten Menschen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses im Vergleich zu einem deutschen Referenzberufsabschluss. Umfasst werden durch das Gesetz Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, so auch die zahlreichen staatlich anerkannten Ausbildungsberufe, für die die Kammern zuständig sind. Ebenfalls geregelt werden in einem gesonderten Abschnitt des Gesetzes sog. reglementierte Berufe, für die der Bund unmittelbar zuständig ist. Das betrifft beispielsweise Pflege- und Heilberufe, insbesondere Ärzte. Nicht umfasst sind Ingenieure, Lehrer, Erzieher und Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, weil es hier jeweils spezielle landesrechtliche Regelungen gibt. Ebenfalls durch das Gesetz generell nicht betroffen sind Inhaber von im Ausland erworbenen nicht berufsspezifischen Hochschulabschlüssen, z. B. Volks- und Betriebswirte.
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