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Regelung läuft zum 31. Dezember 2011 aus |
| Der Bundestag hat beschlossen,
das Kurzarbeitergeld Plus
bereits am 31. Dezember 2011,
und damit drei Monate früher als
ursprünglich vorgesehen, auslaufen zu
lassen. Aus der Gesetzesbegründung
ergibt sich hierzu, dass der Gesetzgeber
aufgrund der guten wirtschaftlichen
Entwicklung und Prognosen eine
Geltung der während der Wirtschaftskrise
eingeführten Sonderregelungen
zum Kurzarbeitergeld über das Jahr
2011 hinaus nicht mehr für erforderlich
hält. Das Kurzarbeitergeld Plus
beinhaltet die pauschalierte Erstattung
der Sozialversicherungsbeiträge der
Bezieher von Kurzarbeitergeld in Höhe
von 50 % ab dem ersten Monat der
Kurzarbeit bzw. von 100 % ab dem
siebten Monat der Kurzarbeit. Hierdurch
sollten die Betriebe während der
Wirtschafts- und Finanzkrise von Kosten
der Kurzarbeit entlastet und damit
Entlassungen vermieden werden. Der
ZDB hat sich bereits im Mai 2011,
nachdem der erste Entwurf zu diesem
Gesetz publik geworden ist, in einem
Schreiben an die Bundesministerin für
Arbeit und Soziales ausdrücklich gegen
ein Auslaufen der Regelungen des
Kurzarbeitergeldes Plus bereits zum
31. Dezember 2011 ausgesprochen. |
| Dabei hat der ZDB auf die positiven
Erfahrungen des Baugewerbes mit
dem Saison-Kurzarbeitergeld sowie
den Vertrauensschutz der Betriebe
verwiesen. Die Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) hat in ihrer Stellungnahme
zu dem Gesetzentwurf darauf
gedrängt, dass es zumindest eine
Übergangsregelung für solche
Betriebe geben müsse, die noch
im Kalenderjahr 2011 Kurzarbeit
angezeigt haben. Beide Forderungen
wurden jedoch von der Regierungskoalition
nicht aufgegriffen. Somit
ist davon auszugehen, dass die Regelung
des Kurzarbeitergeldes Plus
zum 31. Dezember 2011 auslaufen
wird. Für die Betriebe des Baugewerbes
hat das vorzeitige Auslaufen
der Regelungen des Kurzarbeitergeldes
Plus zur Folge, dass bereits
ab 1. Januar 2012 eine Erstattung
von Sozialversicherungsbeiträgen
für Angestellte und Poliere, die
Saison-Kurzarbeitergeld beziehen,
nicht mehr möglich ist. Für die
gewerblichen Arbeitnehmer hat
diese Gesetzesänderung jedoch keine
unmittelbaren Auswirkungen, da in
der gesetzlichen Schlechtwetterzeit
ohnehin die für die Bezieher von
Saison-Kurzarbeitergeld abzuführenden
Sozialversicherungsbeiträge
von den Arbeitsagenturen erstattet
werden. Allerdings wird diese Erstattungsleistung
ab 1. Januar 2012
dann nicht mehr aus dem Topf der
allgemeinen Arbeitslosenversicherung,
sondern aus dem Umlagetopf
der Bauwirtschaft (Winterbeschäftigungs-Umlage) finanziert. Dies entspricht
der Rechtslage, die bereits
vor Inkrafttreten der gesetzlichen
Regelungen zum Kurzarbeitergeld
Plus bestanden hat. |
Quelle: Baugewerbeverband Niedersachsen |