Einfacher, integrativer und flexibler |
| Die EU-Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge sollen revidiert werden, um kleineren Unternehmen die Teilnahme zu erleichtern, meinte das Parlament in einer am 25.10.2011 verabschiedeten Entschließung. Zudem sollen öffentliche Auftraggeber Angebote nicht nur auf Grundlage des niedrigsten Preises auswählen, sondern auch den innovativen, sozialen und ökologischen Mehrwert berücksichtigen. Die Kommission wird bis Ende des Jahres einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag vorlegen. Öffentliche Aufträge machen rund 17 % des EU-BIP aus. Der bestmögliche Einsatz von Steuergeldern ist gerade in Krisenzeiten entscheidend, um die Wirtschaft anzukurbeln und neue Jobs zu schaffen, heißt es in der von Heide Rühle (Grüne, DE) vorbereiteten Entschließung. Der Text gibt die Position des Parlaments im Vorfeld eines Kommissionsvorschlags zur umfassenden Revision der derzeitigen Vergaberegeln vor. "In dieser tiefen Krise brauchen wir klare, simple Regeln. Nur auf diesem Weg können öffentliche Verwaltungen eine Anregung für Innovation und Wachstum liefern", erklärte die Berichterstatterin vor der Abstimmung. |
Elektronischer Vergabeausweis vereinfacht das Bieten |
| Die Teilnahme an Ausschreibungen ist heute aufgrund der Regeln des öffentlichen Vergaberechts oft mühsam und kostspielig. Abgeordnete schlagen daher einen "elektronischen Vergabeausweis" vor, durch den der notwendige Verwaltungsaufwand für Überprüfungen für Unternehmen verringert wird. Er gilt als Nachweis, dass das jeweilige Unternehmen EU-Regeln des öffentlichen Vergaberechts einhält. Überdies schlagen die Abgeordneten vor, sich am Anfang des Bewerbungsverfahrens mit Selbst-Erklärungen zur Einhaltung der EU-Vorgaben zu begnügen und Originalunterlagen nur von den auf der Shortlist aufgeführten oder erfolgreich ausgewählten Unternehmen zu verlangen. |
Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern |
| Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhalten weniger öffentliche Aufträge (31 oder 38 % gemessen am Wert), als ihr Anteil an der Wirtschaft nahelegen würde. Die stärkere Unterteilung von Aufträgen würde KMU eine größere Chance zum Bieten geben. Die Kommission soll auch bewerten, "ob weitere Regeln für die Vergabe von Unteraufträgen erforderlich sind, beispielsweise für die Festlegung einer Verantwortungskette, um insbesondere zu vermeiden, dass als Unterauftragnehmer auftretende KMU schlechteren Bedingungen unterliegen als denjenigen, die auf den Hauptauftragnehmer anwendbar sind, an den der öffentliche Auftrag vergeben wurde." |
Die billigste Lösung ist nicht immer die wirtschaftlich günstigste |
| Die Abgeordneten "vertreten die Ansicht, dass das Kriterium des niedrigsten Preises nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe sein sollte". Es sollte ersetzt werden durch das "Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots in Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorzüge, unter Einbeziehung der gesamten Lebenszykluskosten für die jeweiligen Waren, Dienstleistungen und Arbeiten." Die Abgeordneten unterstreichen, dass dies namentlich für Krankenhäuser, Einrichtungen der Seniorenbetreuung, Schulen und Kindergärten gilt, wo Qualität und Produktion eine wichtige Rolle spielen. Die Antragsteller würden zu innovativen Lösungsvorschlägen befähigt und kleine Unternehmen wären vielleicht besser gestellt, wenn die Kriterien erweitert und Alternativangebote systematisch zugelassen würden. Das öffentliche Vergaberecht würde damit die Innovation antreiben und helfen, die Ziele der EU-2020-Strategie zu erreichen, wie es im Text weiter heißt. Schließlich fordern die Abgeordneten die Kommission auf, "die geeignete Höhe von Schwellen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge neu zu bewerten und sie gegebenenfalls anzuheben". Die Resolution wurde per Handzeichen angenommen. |
Quelle: Europäisches Parlament |




