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Bundeskabinett stimmt neuen
allgemeinverbindlichen
Mindestlöhnen
im Baugewerbe zu
| ZDB-Vizepräsident Frank Dupré
begrüßt die Zustimmung des
Bundeskabinetts zu den neuen
Mindestlöhnen im Baugewerbe: "Erst
mit dieser Kabinettsentscheidung
findet die diesjährige Tarifrunde im
Baugewerbe und die erneut erfolgreiche
Schlichtung unter Vorsitz
von Bundesminister a.D. Wolfgang
Clement ihren wirklichen Abschluss.
Statt ruinöser wird es auch künftig
geordnete Wettbewerbsverhältnisse
auf deutschen Baustellen geben.
Größeren Verwerfungen auf dem
Bauarbeitsmarkt durch unlautere
Wettbewerbsbedingungen wird in
bewährter Weise durch allgemeinverbindliche
Mindestlöhne vorgebeugt.
Damit fördern wir zugleich den fairen
Wettbewerb im Baugewerbe zwischen
allen auf dem Baumarkt tätigen inländischen
und ausländischen Baubetrieben."
Das Bundeskabinett entschied
positiv über den gemeinsamen Antrag
der tarifvertragsparteien des Baugewerbes
auf Allgemeinverbindlicherklärung
des Mindestlohn-Tarifvertrages
vom 28. April 2011. Damit kann mit
einem rechtzeitigen Inkrafttreten der
Achten Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen im Baugewerbe
gerechnet werden.
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| Übersicht: Neue Mindestlöhne im Baugewerbe ab 1. Januar 2012 |
| Alte Bundesländer: |
Mindestlohn 1 |
11,05 Euro |
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Mindestlohn 2 |
13,40 Euro |
| Neue Bundesländer: |
Einheitlicher Mindestlohn |
10,00 Euro |
| Berlin: |
Mindestlohn 1 |
11,05 Euro |
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Mindestlohn 2 |
13,25 Euro |
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| Die neue Mindestlohnverordnung für
das Baugewerbe soll am 1. Dezember
2011 in Kraft treten, die zurzeit
geltenden Mindestlöhne werden aber
erst mit Wirkung vom 1. Januar
2012 erhöht werden. ZDB-Vizepräsident
Dupré hob hervor, dass in den
diesjährigen Mindestlohnverhandlungen
erneut eine Angleichung der
unterschiedlichen Mindestlöhne in
den alten und neuen Bundesländern
erfolgt sei. "Damit sind wir dem Ziel
eines einheitlichen Mindestlohnes als
tarifvertraglicher Lohnuntergrenze
für alle auf deutschen Baustellen
ausgeführten Bauarbeiten ein gutes Stück näher gekommen", so Dupré. |
Quelle: ZDB |