| Präqualifikation (PQ-Verfahren) ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen auf der Basis der in Paragraph 6 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) definierten Anforderungen und gegebenenfalls zusätzlicher Kriterien. An öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen können ihre Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachweisen. |
| Die VOB/A 2006 sah erstmals vor, dass alle öffentlichen Auftraggeber als Eignungsnachweis der Unternehmen den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. verbindlich anerkennen. Damit werden Vergabestellen des Bundes, der Länder und auch der Kommunen als VOB/A-Anwender auf die Internetliste präqualifizierter Unternehmen zugreifen. Mit ihrer Eintragung in die Präqualifizierungsliste dokumentieren Bauunternehmen ihre Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowohl gegenüber öffentlichen Auftraggebern als auch gegenüber privaten Auftraggebern und anderen Unternehmern mit einer Art Gütesiegel. Von der Präqualifiaktion wird die vollständige Leistungskette bis hin zum Nachunternehmereinsatz erfasst. Unternehmen vermeiden den Ausschluss ihrer Angebote aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise und sie optimieren ihre Chancen für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren. Die Eignungsnachweise, insbesondere Referenzen, stehen dem öffentlichen Auftraggeber mit der Internetliste (http://www.pq-verein.de) stets abrufbar zur Verfügung. |
| Alle Bauunternehmen sind aufgerufen, die Chance für die Stärkung des Qualitätswettbewerbs zwischen seriösen und leistungsfähigen Unternehmen auf dem deutschen Bausektor zu nutzen und sich bei einer der fünf vom Verein beauftragten Präqualifizierungsstellen präqualifizieren zu lassen. Öffentliche Auftraggeber sind aufgefordert, die PQ-Liste der präqualifizierten Unternehmen intensiv zu nutzen und die an Ihren Vergabeverfahren teilnehmenden Bauunternehmen mit dem Hinweisblatt für Bieter zu informieren und so dem bundeseinheitlichen PQSystem zum Erfolg verhelfen! |
Quelle: BMVBS |




