| Die KfW-Bankengruppe fördert noch bis 31.12.2011 mit ihrem Programm 426 die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge. Die KfW weist darauf hin, dass die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge von mind. 12 t Gesamtgewicht mit bis zu 2.200 € pro Fahrzeug gefördert wird. Das Nutzfahrzeug muss für den Güterkraftverkehr bestimmt sein und bei der Erstzulassung die derzeit besten Umweltstandards EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) oder Euro VI erreichen. Gefördert werden auch Bauunternehmen, die mautpflichtige Fahrzeuge ab 12 t Gesamtgewicht erwerben, sofern diese die Umweltstandards EEV oder Euro VI erfüllen. Gemäß § 1 , Abs. (1) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) "ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. | |||||||||||||||
| Werkverkehr ist Güterkraftverkehr
für eigene Zwecke eines Unternehmens,
wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
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1. Die beförderten Güter müssen
Eigentum des Unternehmens oder
von ihm verkauft, gekauft, vermietet,
gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen,
bearbeitet oder instand gesetzt
worden sein. | |||||||||||||||
| Der Antrag auf Zuschüsse ist direkt bei der KfW zu stellen, und zwar bevor investiert wird. Die Zusage der KfW muss vorliegen, bevor das Fahrzeug verbindlich bestellt wird. Grundsätzlich gilt: Je kleiner das Unternehmen und je besser die Schadstoffklasse des neuen LKW, desto höher der Zuschuss. | |||||||||||||||
Kleine Unternehmen:
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| Nicht gefördert werden u.a.: die Anschaffung gebrauchter Nutzfahrzeuge sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen für bereits vorhandene Fahrzeuge; Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Sektoren mit Sonderbedingungen des EUBeihilferechts. | |||||||||||||||
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| Weitere Informationen finden Sie www.kfw.de. Unter diesem Link kann auch das Antragsformular heruntergeladen werden. | |||||||||||||||
Quelle: kfw |
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