Angebotserstellung
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Checkliste für die Angebotsabgabe bei |
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Bei Behörden nachgefragt -
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| • | Das Angebot liegt zum geforderten Abgabetermin (VOB: Submission) nicht vor. Es wurde zu spät abgegeben. |
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Auf dem Umschlag fehlt der Hinweis darauf, dass es sich um ein Angebot handelt und - dies gilt nur im Baubereich - um welche Arbeiten bzw. Leistungen es bei dem Angebot geht. Die Eröffnungsstelle ist nicht angegeben und der Eröffnungstermin ist nicht genannt. |
| • | Die Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten bzw. der Firmenstempel fehlt auf dem Angebotsvordruck. |
| • | Das Angebot enthält nicht alle notwendigen Nachweise, Erklärungsformblätter usw. Die vorgelegten Nachweise sind nicht mehr gültig. |
| • | Die EFB-Preisangaben (EFB: Einheitliches Formblatt) fehlen oder sind unvollständig bzw. entsprechen nicht den Positionen des Angebotes. |
| • | Es werden Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen (z. B. Streichungen, Erläuterungen). |
| • | Eigene Geschäftsbedingungen werden zugrunde gelegt (z. B. auf der Rückseite des Firmenbriefes). |
| • | Nebenangebote und Änderungsvorschläge des Bieters werden nicht als gesonderte Anlage gemacht, sondern z. B. in den vorhandenen Text eingefügt. |
| • | Im Angebotsvordruck fehlt die Angabe der Anzahl der Nebenangebote. |
| • | Die Leistungsbeschreibung wird nicht genau gelesen, so dass Abweichendes angeboten wird. |
| • | Es werden nicht alle geforderten Leistungen (Positionen) angeboten. |
| • | Im Leistungsverzeichnis fehlen Preisangaben. |
| • | Sofern im Leistungsverzeichnis gefordert, muss auch bei Vorgabe eines Leitfabrikates das angebotene Fabrikat immer wieder eingetragen werden. Die Herstellerangabe allein reicht nicht aus. |
| • | Für die Durchführung der Maßnahme wird nahezu ausschließlich der Einsatz von Nachunternehmern angekündigt (Genehmigung beantragt) - Selbstausführungsgebot unterhalb der EU-Schwellenwerte. Unterhalb des Schwellenwertes gilt, dass Bauleistungen überwiegend von der anbietenden Firma ausgeführt werden müssen. Ausgeschlossen wird hierdurch, dass Bieter ohne gewerbliche Beschäftigte die Gesamtleistung anbieten und alle/den größten Teil der Teilleistungen an Subunternehmer weitergeben. |
| • | Die Angaben über Art und Umfang des Nachunternehmer-Einsatzes sind unklar. |
| • | Die Eintragungen des Bieters sind nicht dokumentenecht bzw. als nicht zweifelsfrei vom Bieter stammend erkennbar. |
| Angebote werden nicht in der geforderten Form, sondern z. B. als Telefax oder Fernschreiben abgegeben. | |
| • | Bei nicht eindeutiger Beschreibung der geforderten Leistung wird keine Aufklärung durch den Ausschreibenden gefordert, sondern ein „vermuteter" Preis eingesetzt. |
| • | Angebote enthalten kalkulatorische „Rechenfehler", die bei der rechnerischen Prüfung nicht eindeutig erkennbar sind. |
| • | In Schleswig-Holstein: Im VOB-Bereich
fehlen sofern gefordert Erklärungen zur Tariftreue bzw. die Zweitausfertigung
des Angebots.
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Quelle: NordHandwerk Juli/August
2006, Rönnau/Romeike |


