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Steigende Resonanz für die Präqualifikation

Präqualifikation im Bundeshochbau ab
1. Oktober 2008 verbindlich

Ab 1. Oktober 2008 dürfen die Vergabestellen des Bundes bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen nur noch Unternehmen berücksichtigen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat einen entsprechenden Erlass (B 15-01082-102/11) am 17. Januar 2008 an alle betroffenen Behörden versandt. Mit der Verpflichtung sollen die Vergabeverfahren vereinfacht und Qualität der Hochbaumaßnahmen des Bundes verbessert werden. Zudem sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden.

Präqualifikation wird seit dem 1. November 2006 von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt

Als auftragsunabhängige, vorgelagerte Eignungsprüfung von Bauunternehmen erfährt die Präqualifikation von Bauunternehmen eine zunehmende Akzeptanz bei öffentlichen Auftragnehmern und Bauunternehmen. Zahlreiche öffentliche Auftraggeber akzeptierten schon seit dem Einführungserlass des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 16.01.2006 die Präqualifikation und benötigen hinsichtlich der Eignung von präqualifizierten Bewerbern gem. § 8 VOB/A seither nicht mehr die Vorlage von Einzelnachweisen. Seit mit dem Inkrafttreten der neuen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) am 01.11.2006 das Präqualifikationsverfahren bundesweit verbindlich für alle öffentlichen Auftraggeber eingeführt ist, erfährt die Präqualifikation von Bauunternehmen eine zunehmende Resonanz.

Vergabestellen für öffentliche Aufträge wissen um den Aufwand den die Prüfung der Eignung von Bewerbern oder Bietern bei jeder einzelnen Bewerbung oder jedem einzelnen Angebot für eine Vielzahl von Baumaßnahmen verursacht. Die Prüfung der Vollständigkeit und Aktualität aller Nachweise, z.B. den Bescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungen, der Berufsgenossenschaften, des Gewerbezentralregisters etc. bindet Personal und erhebliche Kosten. Außerdem ist sowohl die häufig wiederkehrende Zusammenstellung der Nachweise als auch deren Prüfung fehleranfällig. Wegen fehlender Eignungsnachweise müssen Angebote oftmals als unvollständig zwingend ausgeschlossen werden, obwohl sie wirtschaftlich und technisch von Vorteil für den Auftraggeber gewesen wären.

Vertreter öffentlicher Auftraggeber (Bund, Länder und Kommunen), der Bauwirtschaft und der IG BAU hatten im Herbst 2005 beschlossen, mit der Einführung eines so genannten Präqualifikationsverfahrens ein Zeichen zu setzen und Unternehmen wie Vergabestellen deutlich zu entlasten. Mussten doch bisher Bauunternehmen in Deutschland jährlich rund 1,2 Mio. Mal für jedes einzelne Vergabeverfahren die notwendigen Unterlagen für ihren Eignungsnachweis bzgl. Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gem. § 8 VOB/A bei öffentlichen Auftraggebern vorlegen. Mit einer Präqualifikation wird die Zusammenstellung und Prüfung dieser Eignungsnachweise nun auf der Basis der in der VOB definierten Anforderungen – bis auf auftragsspezifische Nachweise - vorgelagert und auftragsunabhängig durchgeführt. Die Nutzung des Verfahrens ist für öffentliche Auftraggeber kostenlos. Die bundesweit einheitliche Präqualifikation erfolgt durch sechs vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen. Der Verein selber wurde unter der Federführung des BMVBS sowie des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 2005 gegründet. Außer dem BMVBS und BMWi sind Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände, Verbände aus Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie die IG Bau Mitglieder des Vereins. Vor der Vereinsgründung erfolgte durch eine Arbeitsgruppe der späteren Vereinsmitglieder die Festlegung der konkreten Anforderungen an das Präqualifikationsverfahrens in einer Leitlinie (Leitlinie des BMVBS für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens vom 25. April 2005, gültig in der jeweils aktuellen Fassung).

504 Vergabestellen mit Zugangsberechtigung

Seit Ende Januar 2006 ist im Internet unter www.pq-verein.de die Liste der bereits präqualifizierten Bauunternehmen zu finden. Aktuell werden in der Liste 170 Unternehmen als präqualifiziert geführt (Stand 14.12.2006). Der Liste ist insbesondere zu entnehmen, in welchen Leistungsbereichen des Hochbaus, Tiefbaus, Ausbaus etc. die Unternehmen präqualifiziert sind. Die hinterlegten von der Präqualifizierungsstelle überprüften Eignungsnachweise, können jedoch nur von den Vergabestellen der öffentlichen Auftraggeber in einem besonders geschützten Bereich der PQ-Liste eingesehen werden. Sie erhalten dazu unentgeltlich vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen auf Antrag (Formular s. http://www.pq-verein.de/anlage1637binary) eine Zugangsberechtigung. Die in diesem Teil der PQ-Liste eingestellen (von Bauunternehmen eingereichten) Dokumente werden im Rahmen der Präqualifikation auftragsunabhängig von einer Präqualifizierungsstelle auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität entsprechend der Leitlinie des BMVBS geprüft. Sobald die Prüfung die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Leitlinie ergeben hat, wird von der Präqualifizierungsstelle die Eintragung in die PQ-Liste veranlasst. Die Gültigkeit der Präqualifikation ergibt sich dabei tagesaktuell aus dem Internetauszug. Jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einzelner Nachweise sorgt die Präqualifizierungsstelle für eine entsprechende Aktualisierung. Der PQ-Verein ist zudem bemüht, in bilateralen Gesprächen mit den für die Nachweise zuständigen Stellen zu erreichen, dass den PQ-Stellen bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht der Unternehmen das direkte und zeitnahe Abrufen der Nachweise auf elektronischem Wege ermöglicht wird; dies wird bei einzelnen Nachweisen bereits ab Januar 2007 der Fall sein.

Präqualifizierte Bewerber um öffentliche Aufträge weisen mit ihren Angebotsschreiben darauf hin, dass sie in der bundesweit einheitlichen Liste unter einer anzugebenden Registriernummer präqualifiziert sind.

Präqualifikation auch interessant für private Auftraggeber

Das Präqualifikationsverfahren wurde primär für den Eignungsnachweis von Bauunternehmen bei öffentlichen Auftraggebern eingerichtet. Jedoch interessieren sich zunehmend auch private Auftraggeber für diese Art der Qualifizierung von Bauunternehmen, die mit der Präqualifikation ihre Zuverlässigkeit sowohl gegenüber öffentlichen Auftraggebern als auch gegenüber privaten Auftraggebern mit einer Art „Gütesiegel“ dokumentieren. In der Liste präqualifizierter Bauunternehmer können sich auch private Auftraggeber relativ einfach darüber informieren, welches Unternehmen über die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit verfügt, bestimmte Bauleistungen auszuführen.

Vertrauen durch rationalisierte und qualifizierte Prüfung

Mit der Präqualifikation wurde ein Instrument geschaffen, welches die Erbringung und Prüfung der erforderlichen Eignungsnachweise glaubwürdig, effizient, kostengünstig und unbürokratisch ermöglicht. Präqualifizierte Bauunternehmen werden nachhaltig durch den Wegfall der Einzelprüfung bei der Bewerbung um öffentliche Bauaufträge entlastet. Die Vergabestellen werden durch die Prüfung der Nachweise durch die Präqualifizierungsstellen entscheidend entlastet, da sie stets auf eine vollständige und qualifizierte Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend § 8 VOB/A vertrauen können. Zudem können sie bei Bedarf die Prüfung dieser Eignungsnachweise in jedem Einzelfall ohne großen Aufwand belegen. Das System leistet zusätzlich einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegaler Praktiken auf dem Deutschen Baumarkt, indem die Anforderungen der Präqualifikation auch die eingesetzten Nachunternehmen erreicht. Präqualifizierte Unternehmen verpflichten sich nämlich nur ebenfalls präqualifizierte Nachunternehmen oder Nachunternehmen, die die Kriterien der Präqualifikation erfüllen, einzusetzen. Es gibt kein vergleichbares System, welches öffentlichen wie privaten Auftraggebern eine derart hohe Zuverlässigkeit und Aussagekraft hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationen bietet. Dies gilt insbesondere für die Unternehmerlisten, die nicht den Anforderungen der Eignungsprüfung nach der VOB entsprechen, bei denen insbesondere keine inhaltliche Prüfung der Eignungsnachweise erfolgt. (Weitergehende Informationen s. www.pq-verein.de)
Bonn, 14. Dez. 2006
Preiswertere Nachweisführung durch Präqualifikation

Seit dem 23. Januar 2006 besteht für Bauunternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, eine Möglichkeit, den Nachweis ihrer Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend § 8 VOB/A auftragsunabhängig zu erbringen. Das neue Verfahren nennt sich Präqualifikation – es wurde am 23. Januar offiziell vom Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann der Öffentlichkeit in Berlin vorgestellt. Das neue Verfahren mit dem Unternehmen ihre Eignung nachweisen stellt, eine Art Gütesiegel dar. Am 23. Januar 2006 präsentierte der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen auch zum ersten mal seine Homepage, in der die Liste enthalten ist, in der die präqualifizierten Unternehmen mit Adresse und Ihren Leistungsnachweisen aufgeführt sind. So kann jeder öffentliche Auftraggeber auf die Daten zurückgreifen.

Pro Eignungsnachweis fallen bei den Unternehmen bislang Kosten in Höhe von 150,- bis 250,- Euro an

Diese Belastungen können nun deutlich reduziert werden. Jeder der rund 1,2 Millionen Bauaufträge wird schneller ausgeführt werden können. Zudem ermöglicht das Verfahren eine bessere Bekämpfung von illegalen Praktiken in der Bauwirtschaft. In der Zwischenzeit haben zahlreiche Firmen Antragsunterlagen mit den dazugehörigen Nachweisen bei 1 von den hierfür anerkannten 6 PQ-Stellen eingereicht. Über 30 Unternehmen haben so bereits ihre Zuverlässigkeit hinsichtlich der Eignungsnachweise entsprechend der in § 8 VOB/A definierten Anforderungen nachgewiesen und werden entsprechend in der Liste im Internet geführt.

Unter www.pq-verein.de stehen die Informationen über alle präqualifizierte Firmen und deren Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die konkreten Nachweise welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen haben die Möglichkeit, mit einem zum Download auf der Homepage des Vereins zur Verfügung gestellten Antragsformular unendgeldlich die Zugangsberechtigung für diesen geschützten Bereich zu erhalten. Bisher haben über 100 solcher Vergabestellen davon Gebrauch gemacht. Die derzeit noch suksezessive im Aufbau befindliche PQ-Liste enthält noch nicht für alle Leistungsbereiche und Regionen präqualifizierte Unternehmen.

Der Verein ruft alle deutschen Bauunternehmen zur Teilnahme auf und appelliert gleichzeitig an die öffentlichen Auftraggeber zur intensiven Nutzung der Onlineliste. Für Fragen in diesem Zusammenhang steht ihnen die Geschäftsführung des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Bonn, zur Verfügung.
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