Submissions-Anzeiger | Datenbank für Ausschreibungen
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Glossar - Ausschreibung bis Zertifizierung

 




A wie


Angebotsabgabe

Ausschreibung

Ausschreibungs-bekanntmachung


Ausschreibung

Ausschreibungs-bekanntmachung


Angebotsabgabe

Die Angebotsabgabe erfolgt durch Aufforderung in Form einer Öffentlichen Ausschreibung durch Behörden oder Unternehmen unter staatlichem Einfluss, bzw. Unternehmen und Organisationen, die in Monopolbereichen tätig sind, in besonderen, rechtlichen Stellungen arbeiten oder Subventionen beziehen. Hierzu auch Fehlervermeidung bei der Angebotserstellung.


Ausschreibung


In Deutschland besteht die Pflicht für öffentlichen Verwaltungen, Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben. Eine Vergabe von Leistungen muss in der Regel im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung aller Bieter geschehen. Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne, Dokumente und Leistungsverzeichnisse, sowie eine Kopie der Vergabeordnung. Folgende Arten sind zu unterscheiden: Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe.


Ausschreibungsbekanntmachung


siehe Bekanntmachungstext.


B wie


B2A

B2B

B2G

Bekanntmachungstext

Beschränkte Ausschreibung

Bieter

Bieterkonferenz

Bindefrist

Bundeshaushalts-
ordnung


BVB


B2A


Business-to-Administration = alle Beziehungen zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung.


B2B


Business-to-Business = für Beziehungen zwischen (min. zwei) Unternehmen. Hier wird auch von Betrieb-Betrieb-Beziehung gesprochen.


B2G


Business-to-Government = alle Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen und Behörden.


Bekanntmachungstext


Durch den Bekanntmachungstext erfolgt die öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe von Unternehmen. Es müssen Mindest-Angaben zur Ausschreibung darin enthalten sein. Welche regelt je nach Art des Auftrags die VOB/A, die VOL/A und die VOF. Die Bekanntmachung ist die wichtigste Informationsquelle für potenzielle Bieter.


Beschränkte Ausschreibung


Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nur eine von vornherein begrenzte Zahl möglicher Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Aufforderung ist unter Einhaltung des jeweiligen Vergabeverfahren (VOB, VOL, VOF) an mindestens drei Bewerber zu richten. Eine Beschränkte Ausschreibung soll nur dann erfolgen, wenn eine Öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig ist, z.B. wenn die Leistung nur von einem Spezialisten ausgeführt werden kann; die Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Ihr geht im allgemeinen ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus.


Bieter


Sind alle nationalen wie internationalen Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten wollen. Das Ausschreibungsverfahren sieht vor, dass diese Unternehmen für ein ausgeschriebenes Projekt Angebote abgeben müssen.


Bieterkonferenz


Die ausschreibende Stelle lädt zu dieser Sitzung alle Unternehmen ein, die Vergabe- oder Verdingungsunterlagen angefordert haben. Es besteht keine Teilnahmeverpflichtung, jedoch werden hier in aller Regel wichtige Informationen zur Ausschreibung mitgeteilt, vereinzelt sogar Ausschreibungsbedingungen geändert.


Bindefrist


Der Zeitraum von der Abgabe des Angebotes bis zum Tag des Zuschlages, bis zu dem der Bieter in aller Regel an sein Angebot gebunden ist.


Bundeshaushaltsordnung


Bundeshaushaltsordnung (BHO) = Vorschriftenquelle für Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes der EU.


BVB


Die Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers können Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben und sollten einer juristischen als auch kaufmännischen Prüfung unterzogen werden.


C wie


CPV-Code


CPV-Code


CPV = Common Procurement Vocabulary
Gemeinsames Vokabular der EU für Öffentliche Aufträge
zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes.

Geltung neuer CPV-Codes

Mit Inkrafttreten der EG-Änderungsverordnung (EG Nr. 213/2008) zum "Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge" (CPV) im Amtsblatt der EU gilt ab 29. September 2008 eine neue CPV-Codierung (CPV - Common Procurement Vocabulary). Ziel der Neufassung ist eine benutzerfreundliche Ausgestaltung und eine Anpassung der Codierung an neue technologische Entwicklungen, indem zahlreiche alte Codierungen gestrichen und stattdessen der codierungsarme Dienstleistungsbereich ergänzt wurde. Die CPV-Codierung, die gemäß der Richtlinie zum Öffentlichen Auftragswesen 2004/18/EG zwingend von jeder Vergabestelle in der Bekanntmachung anzugeben ist, stellt eine produktbezogene Zahlencodierung dar, die in den EU-Bekanntmachungen zur Überwindung der Sprachbarrieren einen Kurztext für jede europaweite Ausschreibung in jeder Amtssprache der EU generiert.

Eine Synopse aus alten und neuen CPV-Codes und ihren Entsprechungen kann unter http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement_de.htm abgerufen werden.


D wie


Digitale Signatur


Digitale Signatur


Die Unterschrift in elektronischer Form. Jeder Absender benötigt einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private Key. Z. B. beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft. Läßt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr geändert worden.


E wie


e-Government

EU-Ausschreibungen

EU-Schwellenwert

EU-Supplement

EVB


e-Government


Elektronic Government bezeichnet die digitale Unterstützung von Informationen, Kommunikation und Transaktion in der öffentlichen Verwaltung. e-Government bezieht sich auf den behördlichen Bereich wie auch auf die Schnittstellen Verwaltung/Bürger und Verwaltung/Wirtschaft.


EU-Ausschreibungen


Ausschreibungen über dem EU-Schwellenwert.


EU-Schwellenwert

Bezeichnet das Auftragsvolumen einer öffentlichen Ausschreibung, ab dem die EU-Richtlinien anzuwenden sind.
Am 4. Dezember 2007 wurden durch die Europäische Kommission die EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht durch die Verordnung (EG) Nr. 1422/2007 neu festgesetzt. Die neuen gesenkten Schwellenwerte sind ab 1. Januar 2008 anzuwenden.

• 5,150 Mio. (vormals 5,278 €) VOB-Vergaben (§ 2 Nr. 4 VgV)
• 206.000 € (vormals 211.000 €) VOL- und VOF-Vergaben (§ 2 Nr. 3 VgV)
• 412.000 € (vormals 422.000 €) Sektorenauftraggeber (§ 2 Nr. 1 VgV)
• 133.00 € (vormals 137.000 €) Liefer- und Dienstleistungsbereich Oberster oder Oberer Bundesbehörden (§ 2 Nr. 2 VgV)

Alle Werte zzgl. MwSt.


EU-Supplement


Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union, welches über Ausschreibungen informiert, die über dem Schwellenwert der EU liegen.


EVB


Ergänzende Vertragsbedingungen = gelten für eine Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle, z.B. für Softwareerstellung und können Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben. Sie sollten einer juristischen als auch kaufmännischen Prüfung unterzogen werden.


F wie


Freihändige Vergabe


Freihändige Vergabe


Bei der Freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne förmliches Verfahren vergeben. Der Auftraggeber verhandelt (ggfs. nach formloser Angebotseinholung) nur mit einem ausgewählten Unternehmen. Dieses Verfahren soll nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn die Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung nicht sinnvoll ist. Insbesondere bei sehr dringenden Leistungen, aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Bei fehlender Marktübersicht kann ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen.


G wie


GAEB

Gewerk


GAEB


Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Der GAEB entwickelte das Standardleistungsbuch für die standardisierten und automatisierbaren Beschreibungen von Bauhaupt- und Baunebenleistungen.


Gewerk


Bezeichnung für einzelne Arbeitsbereiche im Handwerk. Die verschiedenen Gewerke werden vielfach einzeln ausgeschrieben und vergeben.


HOAI


Die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure bestimmt die Höhe des Vergütungsanspruches, der einem Architekten gegenüber dem Bauherren zusteht. Sie ist eine "Rechtsverordnung" und damit geltendes Recht, d.h. sie ist ohne ausdrückliche Erwähnung im Architektenvertrag allgemeinverbindlich.


Inhouse-Geschäft


Unter einem vergaberechtlichen Inhouse-Geschäft wird die Leistungserbringung innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder mit einem eng verbundenen Auftragnehmer verstanden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind derartige Vergaben (= Eigenleistungen) nicht den Regelungen des Vergaberechts unterworfen.


Leistungsverzeichnis


Wichtiger Bestandteil von Ausschreibungen. Einzelne Leistungen eines Projektes werden hier eindeutig definiert. Das Leistungsverzeichnis kann aus Dokumenten und Plänen bestehen und im Rahmen einer Ausschreibung vom Bieter angefordert werden. Wichtiger Bestandteil als Grundlage für die Preiskalkulation bei Angebotserstellung.

Los


Ausschreibungen können aus mehreren unabhängig voneinander vergebenen Teilen (Losen) bestehen, die wiederum in eigenständige Teillose untergliedert und vergeben werden können.


Neues Steuerungsmodell


Das "Neue Steuerungsmodell" wurde zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung entwickelt. Die Veränderung der Organisationsstruktur und der Einsatz betriebswirtschaftlicher Elemente (z.B. Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling) sind die wesentlichen Bestandteile der Modernisierung. Fachbereiche können so u.a. eigenverantwortlich Vergabeverfahren von der Erstellung der Leistungsbeschreibung bis zur Auftragsabwicklung durchführen.


Offenes Verfahren


Öffentliche Ausschreibung, die aufgrund ihrer Höhe des Auftragsvolumens EU-weit ausgeschrieben werden muss.


Öffentliche Ausschreibung


Bei der Öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben. Laut VOB, VOL sollte die Öffentliche Ausschreibung der Regelfall sein.


PKI-Verfahren


Diese Verschlüsselungstechnik arbeitet mit einem vertraulichen und einem im Internet veröffentlichten Schlüssel. Zum Versenden von Nachrichten, werden diese mit dem elektronischen öffentlichen Schlüssel des Adressaten verschlüsselt. Dieser kann die Nachricht dann mit dem geheimen Schlüssel entschlüsseln.


Präqualifikation


Seit Januar 2006 besteht für Bauunternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, eine Möglichkeit, den Nachweis ihrer Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend § 8 VOB/A auftragsunabhängig zu erbringen. Das Verfahren nennt sich Präqualifikation und stellt eine Art Gütesiegel dar.


Schwellenwert


Siehe EU-Schwellenwert.


Signaturgesetz (SigG)


Gesetz zur digitalen Signatur. Zweckdienlich zur Schaffung von Rahmenbedingungen für digitale Signaturen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt werden können.


SSL-Verschlüsselung


Secure Socket Layer. Verschlüsselungsverfahren, bei dem Daten beim Versenden gezielt mit einem 56 oder 128 Bit-Schlüssel kodiert werden. Sogar abgefangene Daten bleiben verschlüsselt und somit unlesbar.


Submission


Angebotseröffnung. Die bis dahin verschlossenen Angebote der Bieter für eine Ausschreibung werden von einem Submissionsleiter und seinem Assistenten geöffnet. Bei VOB-Ausschreibungen werden zusätzlich Angebotssummen, Adressen der Bieter und Anzahl der Änderungsvorschläge/Nebenangebote im Beisein der Bieter verlesen und protokolliert.


Tarifregister


Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.
Das Tarifregister ist öffentlich, das heißt, jeder kann das Tarifregister und die registrierten Tarifverträge einsehen. Das Tarifregister erteilt jedoch keine Rechtsauskünfte. Das ist Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden sowie Rechtsanwälten vorbehalten.


Teilnahmewettbewerb


Bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe geht zunächst ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus. Unternehmen werden öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber wählt eine bestimmte Anzahl von Unternehmen aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder die bei der Freihändigen Vergabe in die Verhandlungen einbezogen werden.


Verdingungsordnung


Das Regelwerk über die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen in drei Formen: VOB, VOL und VOF. Sie werden von den nichtstaatlichen Verdingungsausschüssen erarbeitet und verabschiedet. Diese setzen sich aus Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammen.


Verdingungsunterlagen


Die Verdingungsunterlagen enthalten eine Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.


Vergabearten


Art und Weise, wie der Auftraggeber mit Bewerbern zwecks Angebotsabgabe Kontakt aufnimmt. Die Vergabearten untergliedern sich in Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe.


Vergabeunterlagen


Die Vergabeunterlagen setzen sich zusammen aus Verdingungsunterlagen und Anschreiben.


Vergabeverfahren


Das Verfahren, welches einer Vergabe bzw. der Auftragserteilung vorausgeht. Hauptsächlich sind das Offene Verfahren (Öffentliche Ausschreibung), Nichtoffene Verfahren (Beschränkte Ausschreibung) und Verhandlungsverfahren (Freihändige Vergabe). Ferner zählt das Vorinformationsverfahren zu den Vergabeverfahren.


Vergabeverordnung (VgV)


Die Verordnung regelt den Ablauf bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung von Nachprüfungsverfahren für Öffentliche Aufträge.


Verhandlungsverfahren


Ähnelt der Freihändigen Vergabe, bezieht sich jedoch auf EU-Ausschreibungen.


VOB


Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges, dreiteiliges Klauselwerk, von Vorschriften über die Vergabe (VOB/A), die Ausführung (VOB/B) und die technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) von und für Bauleistungen.


VOF


Die VOF ist die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen. Die Bestimmungen der VOF sind anzuwenden, sofern der Auftragswert 200.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder mehr beträgt. Bei der VOF werden öffentliche Aufträge stets im Wege eines Verhandlungsverfahrens vergeben.


VOL


Die VOL ist die Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen. Die VOL/A beinhaltet allgemeine Bestimmungen für die Vergabe der Leistung und die VOL/B allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Leistungen.


Vorinformation


Die Vorinformation ist eine dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltete Information über die Absicht einer Auftragsvergabe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorinformation im EU-Amtsblatt bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes zu veröffentlichen.


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