Glossar - Ausschreibung bis Zertifizierung
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A wie
Angebotsabgabe Ausschreibung
Ausschreibungs-bekanntmachung
Ausschreibung Ausschreibungs-bekanntmachung |
Angebotsabgabe
Die Angebotsabgabe erfolgt durch Aufforderung in Form einer Öffentlichen
Ausschreibung durch Behörden oder Unternehmen unter staatlichem Einfluss,
bzw. Unternehmen und Organisationen, die in Monopolbereichen tätig
sind, in besonderen, rechtlichen Stellungen arbeiten oder Subventionen
beziehen. Hierzu auch Fehlervermeidung
bei der Angebotserstellung.
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Ausschreibung
In Deutschland besteht die Pflicht für öffentlichen Verwaltungen,
Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben.
Eine Vergabe von Leistungen muss in der Regel im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung
aller Bieter geschehen. Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung
des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne,
Dokumente und Leistungsverzeichnisse, sowie eine Kopie der Vergabeordnung.
Folgende Arten sind zu unterscheiden: Öffentliche
Ausschreibung, Beschränkte
Ausschreibung und Freihändige Vergabe. |
Ausschreibungsbekanntmachung
siehe Bekanntmachungstext. |
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B wie
B2A B2B B2G
Bekanntmachungstext Beschränkte
Ausschreibung Bieter Bieterkonferenz
Bindefrist Bundeshaushalts-
ordnung BVB
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B2A
Business-to-Administration = alle Beziehungen zwischen Unternehmen und öffentlicher
Verwaltung. |
B2B
Business-to-Business = für Beziehungen zwischen (min. zwei) Unternehmen.
Hier wird auch von Betrieb-Betrieb-Beziehung gesprochen. |
B2G
Business-to-Government = alle Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen
und Behörden. |
Bekanntmachungstext
Durch den Bekanntmachungstext erfolgt die öffentliche Aufforderung
zur Angebotsabgabe von Unternehmen. Es müssen Mindest-Angaben zur Ausschreibung
darin enthalten sein. Welche regelt je nach Art des Auftrags die VOB/A,
die VOL/A und die VOF. Die Bekanntmachung
ist die wichtigste Informationsquelle für potenzielle Bieter. |
Beschränkte Ausschreibung
Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nur eine von vornherein begrenzte
Zahl möglicher Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Aufforderung
ist unter Einhaltung des jeweiligen Vergabeverfahren (VOB,
VOL, VOF) an mindestens drei Bewerber
zu richten. Eine Beschränkte Ausschreibung soll nur dann erfolgen,
wenn eine Öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig ist, z.B.
wenn die Leistung nur von einem Spezialisten ausgeführt werden kann;
die Öffentliche Ausschreibung
kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat oder nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand möglich wäre. Ihr geht im allgemeinen ein Öffentlicher
Teilnahmewettbewerb voraus. |
Bieter
Sind alle nationalen wie internationalen Unternehmen, die mit öffentlichen
Auftraggebern zusammenarbeiten wollen. Das Ausschreibungsverfahren sieht
vor, dass diese Unternehmen für ein ausgeschriebenes Projekt Angebote
abgeben müssen. |
Bieterkonferenz
Die ausschreibende Stelle lädt zu dieser Sitzung alle Unternehmen ein,
die Vergabe- oder Verdingungsunterlagen angefordert haben. Es besteht keine
Teilnahmeverpflichtung, jedoch werden hier in aller Regel wichtige Informationen
zur Ausschreibung mitgeteilt, vereinzelt sogar Ausschreibungsbedingungen
geändert. |
Bindefrist
Der Zeitraum von der Abgabe des Angebotes bis zum Tag des Zuschlages, bis
zu dem der Bieter in aller Regel an sein Angebot gebunden ist. |
Bundeshaushaltsordnung
Bundeshaushaltsordnung (BHO) = Vorschriftenquelle für Ausschreibungen
unterhalb des Schwellenwertes der EU. |
BVB
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers können Auswirkungen
auf die Angebotskalkulation haben und sollten einer juristischen als auch
kaufmännischen Prüfung unterzogen werden. |
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C wie
CPV-Code |
CPV-Code
CPV = Common Procurement Vocabulary
Gemeinsames Vokabular der EU für Öffentliche Aufträge
zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes.
Geltung neuer CPV-Codes
Mit Inkrafttreten der EG-Änderungsverordnung (EG Nr. 213/2008) zum "Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge" (CPV) im Amtsblatt der EU gilt ab 29. September 2008 eine neue CPV-Codierung (CPV - Common Procurement Vocabulary). Ziel der Neufassung ist eine benutzerfreundliche Ausgestaltung und eine Anpassung der Codierung an neue technologische Entwicklungen, indem zahlreiche alte Codierungen gestrichen und stattdessen der codierungsarme Dienstleistungsbereich ergänzt wurde.
Die CPV-Codierung, die gemäß der Richtlinie zum Öffentlichen Auftragswesen 2004/18/EG zwingend von jeder Vergabestelle in der Bekanntmachung anzugeben ist, stellt eine produktbezogene Zahlencodierung dar, die in den EU-Bekanntmachungen zur Überwindung der Sprachbarrieren einen Kurztext für jede europaweite Ausschreibung in jeder Amtssprache der EU generiert.
Eine Synopse aus alten und neuen CPV-Codes und ihren Entsprechungen kann unter http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement_de.htm abgerufen werden.
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D wie
Digitale Signatur |
Digitale Signatur
Die Unterschrift in elektronischer Form. Jeder Absender benötigt einen
öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private
Key. Z. B. beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem
privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur handschriftlichen
Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem
er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft.
Läßt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht
eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr
geändert worden. |
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E wie
e-Government
EU-Ausschreibungen EU-Schwellenwert
EU-Supplement EVB
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e-Government
Elektronic Government bezeichnet die digitale Unterstützung von Informationen,
Kommunikation und Transaktion in der öffentlichen Verwaltung. e-Government
bezieht sich auf den behördlichen Bereich wie auch auf die Schnittstellen
Verwaltung/Bürger und Verwaltung/Wirtschaft. |
EU-Ausschreibungen
Ausschreibungen über dem EU-Schwellenwert.
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EU-Schwellenwert
Bezeichnet das Auftragsvolumen einer öffentlichen Ausschreibung,
ab dem die EU-Richtlinien anzuwenden sind.
Am 4. Dezember 2007 wurden durch die Europäische Kommission die EU-Schwellenwerte
zum Vergaberecht durch die Verordnung (EG) Nr. 1422/2007 neu festgesetzt.
Die neuen gesenkten Schwellenwerte sind ab 1. Januar 2008 anzuwenden. |
• 5,150 Mio. (vormals
5,278 €) VOB-Vergaben (§ 2 Nr. 4 VgV) |
• 206.000 € (vormals
211.000 €) VOL- und VOF-Vergaben (§ 2 Nr. 3 VgV) |
• 412.000 €
(vormals 422.000 €) Sektorenauftraggeber (§ 2 Nr. 1 VgV) |
• 133.00 €
(vormals 137.000 €) Liefer- und Dienstleistungsbereich Oberster oder
Oberer Bundesbehörden (§ 2 Nr. 2 VgV)
Alle Werte zzgl. MwSt. |
EU-Supplement
Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union, welches über Ausschreibungen
informiert, die über dem Schwellenwert
der EU liegen. |
EVB
Ergänzende Vertragsbedingungen = gelten für eine Gruppe gleichgelagerter
Einzelfälle, z.B. für Softwareerstellung und können Auswirkungen
auf die Angebotskalkulation haben. Sie sollten einer juristischen als auch
kaufmännischen Prüfung unterzogen werden. |
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F wie
Freihändige Vergabe |
Freihändige Vergabe
Bei der Freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne förmliches
Verfahren vergeben. Der Auftraggeber verhandelt (ggfs. nach formloser Angebotseinholung)
nur mit einem ausgewählten Unternehmen. Dieses Verfahren soll nur in
Ausnahmefällen stattfinden, wenn die Öffentliche oder Beschränkte
Ausschreibung nicht sinnvoll ist. Insbesondere bei sehr dringenden Leistungen,
aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn für die Leistung aus besonderen
Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Bei fehlender Marktübersicht
kann ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen. |
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G wie
GAEB Gewerk |
GAEB
Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Der GAEB entwickelte das Standardleistungsbuch
für die standardisierten und automatisierbaren Beschreibungen von Bauhaupt-
und Baunebenleistungen. |
Gewerk
Bezeichnung für einzelne Arbeitsbereiche im Handwerk. Die verschiedenen
Gewerke werden vielfach einzeln ausgeschrieben und vergeben. |
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H wie
HOAI |
HOAI
Die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten
und Ingenieure bestimmt die Höhe des Vergütungsanspruches, der
einem Architekten gegenüber dem Bauherren zusteht. Sie ist eine "Rechtsverordnung"
und damit geltendes Recht, d.h. sie ist ohne ausdrückliche Erwähnung
im Architektenvertrag allgemeinverbindlich. |
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I wie
Inhouse-Geschäft |
Inhouse-Geschäft
Unter einem vergaberechtlichen Inhouse-Geschäft wird die Leistungserbringung
innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder mit einem
eng verbundenen Auftragnehmer verstanden. Unter bestimmten Voraussetzungen
sind derartige Vergaben (= Eigenleistungen) nicht den Regelungen des Vergaberechts
unterworfen. |
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L wie
Leistungsverzeichnis Los
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Leistungsverzeichnis
Wichtiger Bestandteil von Ausschreibungen. Einzelne Leistungen eines Projektes
werden hier eindeutig definiert. Das Leistungsverzeichnis kann aus Dokumenten
und Plänen bestehen und im Rahmen einer Ausschreibung
vom Bieter angefordert werden. Wichtiger Bestandteil als Grundlage für
die Preiskalkulation bei Angebotserstellung. |
Los
Ausschreibungen können aus mehreren unabhängig voneinander vergebenen
Teilen (Losen) bestehen, die wiederum in eigenständige Teillose untergliedert
und vergeben werden können. |
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N wie
Neues Steuerungsmodell |
Neues Steuerungsmodell
Das "Neue Steuerungsmodell" wurde zur Modernisierung der öffentlichen
Verwaltung entwickelt. Die Veränderung der Organisationsstruktur und
der Einsatz betriebswirtschaftlicher Elemente (z.B. Budgetierung, Kosten-
und Leistungsrechnung, Controlling) sind die wesentlichen Bestandteile der
Modernisierung. Fachbereiche können so u.a. eigenverantwortlich Vergabeverfahren
von der Erstellung der Leistungsbeschreibung bis zur Auftragsabwicklung
durchführen. |
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O wie
Offenes Verfahren Öffentliche
Ausschreibung |
Offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, die aufgrund ihrer Höhe des Auftragsvolumens
EU-weit ausgeschrieben werden muss. |
Öffentliche Ausschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen
Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten
Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben. Laut VOB,
VOL sollte die Öffentliche Ausschreibung der Regelfall sein. |
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P wie
PKI-Verfahren Präqualifikation
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PKI-Verfahren
Diese Verschlüsselungstechnik arbeitet mit einem vertraulichen und
einem im Internet veröffentlichten Schlüssel. Zum Versenden von
Nachrichten, werden diese mit dem elektronischen öffentlichen Schlüssel
des Adressaten verschlüsselt. Dieser kann die Nachricht dann mit dem
geheimen Schlüssel entschlüsseln. |
Präqualifikation
Seit Januar 2006 besteht für Bauunternehmen, die sich um öffentliche
Aufträge bewerben, eine Möglichkeit, den Nachweis ihrer Eignung
hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
entsprechend § 8 VOB/A auftragsunabhängig zu erbringen. Das Verfahren
nennt sich Präqualifikation und stellt eine Art Gütesiegel dar. |
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S wie
Schwellenwert
Signaturgesetz
SSL-Verschlüsselung
Submission |
Schwellenwert
Siehe EU-Schwellenwert. |
Signaturgesetz (SigG)
Gesetz zur digitalen Signatur. Zweckdienlich zur Schaffung von Rahmenbedingungen
für digitale Signaturen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen
digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig
festgestellt werden können. |
SSL-Verschlüsselung
Secure Socket Layer. Verschlüsselungsverfahren, bei dem Daten beim
Versenden gezielt mit einem 56 oder 128 Bit-Schlüssel kodiert werden.
Sogar abgefangene Daten bleiben verschlüsselt und somit unlesbar. |
Submission
Angebotseröffnung. Die bis dahin verschlossenen Angebote der Bieter
für eine Ausschreibung werden von einem Submissionsleiter und seinem
Assistenten geöffnet. Bei VOB-Ausschreibungen werden zusätzlich
Angebotssummen, Adressen der Bieter und Anzahl der Änderungsvorschläge/Nebenangebote
im Beisein der Bieter verlesen und protokolliert. |
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T wie
Tarifregister
Teilnahmewettbewerb |
Tarifregister
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.
Das Tarifregister ist öffentlich, das heißt, jeder kann das Tarifregister
und die registrierten Tarifverträge einsehen. Das Tarifregister erteilt
jedoch keine Rechtsauskünfte. Das ist Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden
sowie Rechtsanwälten vorbehalten.
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Teilnahmewettbewerb
Bei Beschränkter Ausschreibung
oder Freihändiger Vergabe geht
zunächst ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus. Unternehmen
werden öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche
Auftraggeber wählt eine bestimmte Anzahl von Unternehmen aus, die er
zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder die bei der Freihändigen
Vergabe in die Verhandlungen einbezogen werden. |
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V wie
Verdingungsordnung Verdingungsunterlagen
Vergabearten Vergabeunterlagen
Vergabeverfahren Vergabeverordnung
Verhandlungsverfahren
VOB VOF VOL
Vorinformation |
Verdingungsordnung
Das Regelwerk über die Ausschreibung und
Vergabe von öffentlichen Aufträgen in drei Formen: VOB,
VOL und VOF. Sie werden von den nichtstaatlichen
Verdingungsausschüssen erarbeitet und verabschiedet. Diese setzen sich
aus Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden,
Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammen. |
Verdingungsunterlagen
Die Verdingungsunterlagen enthalten eine Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.
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Vergabearten
Art und Weise, wie der Auftraggeber mit Bewerbern zwecks Angebotsabgabe
Kontakt aufnimmt. Die Vergabearten untergliedern sich in Öffentliche
Ausschreibung, Beschränkte
Ausschreibung und Freihändige Vergabe.
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Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen setzen sich zusammen aus Verdingungsunterlagen
und Anschreiben. |
Vergabeverfahren
Das Verfahren, welches einer Vergabe bzw. der Auftragserteilung vorausgeht.
Hauptsächlich sind das Offene Verfahren (Öffentliche Ausschreibung),
Nichtoffene Verfahren (Beschränkte Ausschreibung) und Verhandlungsverfahren
(Freihändige Vergabe). Ferner zählt das Vorinformationsverfahren
zu den Vergabeverfahren. |
Vergabeverordnung
(VgV)
Die Verordnung regelt den Ablauf bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
sowie die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung
von Nachprüfungsverfahren für Öffentliche Aufträge. |
Verhandlungsverfahren
Ähnelt der Freihändigen Vergabe,
bezieht sich jedoch auf EU-Ausschreibungen. |
VOB
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist ein in der Bundesrepublik
Deutschland gültiges, dreiteiliges Klauselwerk, von Vorschriften über
die Vergabe (VOB/A), die Ausführung (VOB/B) und die technischen Vertragsbedingungen
(VOB/C) von und für Bauleistungen. |
VOF
Die VOF ist die Verdingungsordnung für
freiberufliche Leistungen. Die Bestimmungen der VOF sind anzuwenden, sofern
der Auftragswert 200.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder mehr beträgt.
Bei der VOF werden öffentliche Aufträge stets im Wege eines Verhandlungsverfahrens
vergeben. |
VOL
Die VOL ist die Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen.
Die VOL/A beinhaltet allgemeine Bestimmungen für die Vergabe der Leistung
und die VOL/B allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Leistungen. |
Vorinformation
Die Vorinformation ist eine dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltete
Information über die Absicht einer Auftragsvergabe. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, die Vorinformation im EU-Amtsblatt bei Überschreitung
des EU-Schwellenwertes zu veröffentlichen. |
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