Steigende Resonanz für die Präqualifikation |
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Präqualifikation im Bundeshochbau ab
1. Oktober 2008 verbindlich
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| Ab 1. Oktober 2008 dürfen die Vergabestellen des Bundes bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen nur noch Unternehmen berücksichtigen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat einen entsprechenden Erlass (B 15-01082-102/11) am 17. Januar 2008 an alle betroffenen Behörden versandt. Mit der Verpflichtung sollen die Vergabeverfahren vereinfacht und Qualität der Hochbaumaßnahmen des Bundes verbessert werden. Zudem sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden. |
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Präqualifikation wird seit dem 1. November 2006
von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt |
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Als auftragsunabhängige, vorgelagerte Eignungsprüfung
von Bauunternehmen erfährt die Präqualifikation von Bauunternehmen
eine zunehmende Akzeptanz bei öffentlichen Auftragnehmern und Bauunternehmen.
Zahlreiche öffentliche Auftraggeber akzeptierten schon seit dem Einführungserlass
des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS)
vom 16.01.2006 die Präqualifikation und benötigen hinsichtlich
der Eignung von präqualifizierten Bewerbern gem. § 8 VOB/A seither
nicht mehr die Vorlage von Einzelnachweisen. Seit mit dem Inkrafttreten
der neuen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) am 01.11.2006
das Präqualifikationsverfahren bundesweit verbindlich für alle
öffentlichen Auftraggeber eingeführt ist, erfährt die Präqualifikation
von Bauunternehmen eine zunehmende Resonanz.
Vergabestellen für öffentliche Aufträge wissen um den Aufwand
den die Prüfung der Eignung von Bewerbern oder Bietern bei jeder einzelnen
Bewerbung oder jedem einzelnen Angebot für eine Vielzahl von Baumaßnahmen
verursacht. Die Prüfung der Vollständigkeit und Aktualität
aller Nachweise, z.B. den Bescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungen,
der Berufsgenossenschaften, des Gewerbezentralregisters etc. bindet Personal
und erhebliche Kosten. Außerdem ist sowohl die häufig wiederkehrende
Zusammenstellung der Nachweise als auch deren Prüfung fehleranfällig.
Wegen fehlender Eignungsnachweise müssen Angebote oftmals als unvollständig
zwingend ausgeschlossen werden, obwohl sie wirtschaftlich und technisch
von Vorteil für den Auftraggeber gewesen wären.
Vertreter öffentlicher Auftraggeber (Bund, Länder und Kommunen),
der Bauwirtschaft und der IG BAU hatten im Herbst 2005 beschlossen, mit
der Einführung eines so genannten Präqualifikationsverfahrens
ein Zeichen zu setzen und Unternehmen wie Vergabestellen deutlich zu entlasten.
Mussten doch bisher Bauunternehmen in Deutschland jährlich rund 1,2
Mio. Mal für jedes einzelne Vergabeverfahren die notwendigen Unterlagen
für ihren Eignungsnachweis bzgl. Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit gem. § 8 VOB/A bei öffentlichen Auftraggebern
vorlegen. Mit einer Präqualifikation wird die Zusammenstellung und
Prüfung dieser Eignungsnachweise nun auf der Basis der in der VOB definierten
Anforderungen – bis auf auftragsspezifische Nachweise - vorgelagert
und auftragsunabhängig durchgeführt. Die Nutzung des Verfahrens
ist für öffentliche Auftraggeber kostenlos. Die bundesweit einheitliche
Präqualifikation erfolgt durch sechs vom Verein für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen. Der
Verein selber wurde unter der Federführung des BMVBS sowie des Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 2005 gegründet. Außer
dem BMVBS und BMWi sind Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände,
Verbände aus Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie die IG Bau Mitglieder
des Vereins. Vor der Vereinsgründung erfolgte durch eine Arbeitsgruppe
der späteren Vereinsmitglieder die Festlegung der konkreten Anforderungen
an das Präqualifikationsverfahrens in einer Leitlinie (Leitlinie des
BMVBS für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens
vom 25. April 2005, gültig in der jeweils aktuellen Fassung).
504 Vergabestellen mit Zugangsberechtigung
Seit Ende Januar 2006 ist im Internet unter www.pq-verein.de
die Liste der bereits präqualifizierten Bauunternehmen zu finden. Aktuell
werden in der Liste 170 Unternehmen als präqualifiziert geführt
(Stand 14.12.2006). Der Liste ist insbesondere zu entnehmen, in welchen
Leistungsbereichen des Hochbaus, Tiefbaus, Ausbaus etc. die Unternehmen
präqualifiziert sind. Die hinterlegten von der Präqualifizierungsstelle
überprüften Eignungsnachweise, können jedoch nur von den
Vergabestellen der öffentlichen Auftraggeber in einem besonders geschützten
Bereich der PQ-Liste eingesehen werden. Sie erhalten dazu unentgeltlich
vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen auf Antrag
(Formular s. http://www.pq-verein.de/anlage1637binary)
eine Zugangsberechtigung. Die in diesem Teil der PQ-Liste eingestellen (von
Bauunternehmen eingereichten) Dokumente werden im Rahmen der Präqualifikation
auftragsunabhängig von einer Präqualifizierungsstelle auf Vollständigkeit,
Richtigkeit und Plausibilität entsprechend der Leitlinie des BMVBS
geprüft. Sobald die Prüfung die Übereinstimmung mit allen
Anforderungen der Leitlinie ergeben hat, wird von der Präqualifizierungsstelle
die Eintragung in die PQ-Liste veranlasst. Die Gültigkeit der Präqualifikation
ergibt sich dabei tagesaktuell aus dem Internetauszug. Jeweils rechtzeitig
vor Ablauf der Gültigkeit einzelner Nachweise sorgt die Präqualifizierungsstelle
für eine entsprechende Aktualisierung. Der PQ-Verein ist zudem bemüht,
in bilateralen Gesprächen mit den für die Nachweise zuständigen
Stellen zu erreichen, dass den PQ-Stellen bei Vorlage einer entsprechenden
Vollmacht der Unternehmen das direkte und zeitnahe Abrufen der Nachweise
auf elektronischem Wege ermöglicht wird; dies wird bei einzelnen Nachweisen
bereits ab Januar 2007 der Fall sein.
Präqualifizierte Bewerber um öffentliche Aufträge weisen
mit ihren Angebotsschreiben darauf hin, dass sie in der bundesweit einheitlichen
Liste unter einer anzugebenden Registriernummer präqualifiziert sind.
Präqualifikation auch interessant für private Auftraggeber
Das Präqualifikationsverfahren wurde primär für den Eignungsnachweis
von Bauunternehmen bei öffentlichen Auftraggebern eingerichtet. Jedoch
interessieren sich zunehmend auch private Auftraggeber für diese Art
der Qualifizierung von Bauunternehmen, die mit der Präqualifikation
ihre Zuverlässigkeit sowohl gegenüber öffentlichen Auftraggebern
als auch gegenüber privaten Auftraggebern mit einer Art „Gütesiegel“
dokumentieren. In der Liste präqualifizierter Bauunternehmer können
sich auch private Auftraggeber relativ einfach darüber informieren,
welches Unternehmen über die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit
und Leistungsfähigkeit verfügt, bestimmte Bauleistungen auszuführen.
Vertrauen durch rationalisierte und qualifizierte Prüfung
Mit der Präqualifikation wurde ein Instrument geschaffen, welches die
Erbringung und Prüfung der erforderlichen Eignungsnachweise glaubwürdig,
effizient, kostengünstig und unbürokratisch ermöglicht. Präqualifizierte
Bauunternehmen werden nachhaltig durch den Wegfall der Einzelprüfung
bei der Bewerbung um öffentliche Bauaufträge entlastet. Die Vergabestellen
werden durch die Prüfung der Nachweise durch die Präqualifizierungsstellen
entscheidend entlastet, da sie stets auf eine vollständige und qualifizierte
Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend § 8 VOB/A vertrauen
können. Zudem können sie bei Bedarf die Prüfung dieser Eignungsnachweise
in jedem Einzelfall ohne großen Aufwand belegen. Das System leistet
zusätzlich einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung illegaler Praktiken
auf dem Deutschen Baumarkt, indem die Anforderungen der Präqualifikation
auch die eingesetzten Nachunternehmen erreicht. Präqualifizierte Unternehmen
verpflichten sich nämlich nur ebenfalls präqualifizierte Nachunternehmen
oder Nachunternehmen, die die Kriterien der Präqualifikation erfüllen,
einzusetzen. Es gibt kein vergleichbares System, welches öffentlichen
wie privaten Auftraggebern eine derart hohe Zuverlässigkeit und Aussagekraft
hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationen bietet. Dies
gilt insbesondere für die Unternehmerlisten, die nicht den Anforderungen
der Eignungsprüfung nach der VOB entsprechen, bei denen insbesondere
keine inhaltliche Prüfung der Eignungsnachweise erfolgt. (Weitergehende
Informationen s. www.pq-verein.de) |
Bonn, 14. Dez. 2006 |

Seit dem 23. Januar 2006 besteht für Bauunternehmen, die sich um öffentliche
Aufträge bewerben, eine Möglichkeit, den Nachweis ihrer Eignung
hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
entsprechend § 8 VOB/A auftragsunabhängig zu erbringen. Das neue
Verfahren nennt sich Präqualifikation – es wurde am 23. Januar
offiziell vom Parlamentarischen Staatssekretär Achim Großmann
der Öffentlichkeit in Berlin vorgestellt. Das neue Verfahren mit dem
Unternehmen ihre Eignung nachweisen stellt, eine Art Gütesiegel dar.
Am 23. Januar 2006 präsentierte der Verein für die Präqualifikation
von Bauunternehmen auch zum ersten mal seine Homepage, in der die Liste
enthalten ist, in der die präqualifizierten Unternehmen mit Adresse
und Ihren Leistungsnachweisen aufgeführt sind. So kann jeder öffentliche
Auftraggeber auf die Daten zurückgreifen. Pro Eignungsnachweis
fallen bei den Unternehmen bislang Kosten in Höhe von 150,- bis 250,-
Euro an
Diese Belastungen können nun deutlich reduziert werden. Jeder der rund
1,2 Millionen Bauaufträge wird schneller ausgeführt werden können.
Zudem ermöglicht das Verfahren eine bessere Bekämpfung von illegalen
Praktiken in der Bauwirtschaft. In der Zwischenzeit haben zahlreiche Firmen
Antragsunterlagen mit den dazugehörigen Nachweisen bei 1 von den hierfür
anerkannten 6 PQ-Stellen eingereicht. Über 30 Unternehmen haben so
bereits ihre Zuverlässigkeit hinsichtlich der Eignungsnachweise entsprechend
der in § 8 VOB/A definierten Anforderungen nachgewiesen und werden
entsprechend in der Liste im Internet geführt.
Unter www.pq-verein.de
stehen die Informationen über alle präqualifizierte Firmen und
deren Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit
zur Verfügung. Die konkreten Nachweise welche für die Präqualifikation
bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem Passwort geschützten
Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen
haben die Möglichkeit, mit einem zum Download auf der Homepage des
Vereins zur Verfügung gestellten Antragsformular unendgeldlich die
Zugangsberechtigung für diesen geschützten Bereich zu erhalten.
Bisher haben über 100 solcher Vergabestellen davon Gebrauch gemacht.
Die derzeit noch suksezessive im Aufbau befindliche PQ-Liste enthält
noch nicht für alle Leistungsbereiche und Regionen präqualifizierte
Unternehmen.
Der Verein ruft alle deutschen Bauunternehmen zur Teilnahme auf und appelliert
gleichzeitig an die öffentlichen Auftraggeber zur intensiven Nutzung
der Onlineliste. Für Fragen in diesem Zusammenhang steht ihnen die
Geschäftsführung des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V., Bonn, zur Verfügung. |
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| Präqualifizierungs-stellen |
Bureau
Veritas Certification (bisher BVQI Deutschland GmbH)
Sophienstraße 33
38118 Braunscweig Herr Gartung
E-Mail: info@pqstelle.de
Tel. +49 (0)5 31-2 71 03 01
Fax +49 (0)7 00-7 77-83-5 53 |
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DQB Deutsche
Gesellschaft für Qualifizierung
und Bewertung GmbH
Abraham-Lincoln-Str. 30
65189 Wiesbaden Herr Kaiser
Tel. +49 (0)6 11-9 99 48-50
Fax +49 (0)6 11-9 99 48-8
E-Mail: info@dqb.info |
* * * |
DVGW-Zertifizierungsstelle
Postfach 14 03
53056 Bonn Herr Plücker
Tel. +49 (0)2 28-91 88-8 30
Fax +49 (0)2 28-91 88-9 93
E-Mail: zert@dvgw.de |
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QCM-Consult
GmbH
Hahnstraße 38
60528 Frankfurt am Main Dr. Berwanger
Tel. +49 (0)69-27 29 88 6 60
Fax +49 (0)69-27 29 88 6 77
E-Mail: pq-info@qcm-consult.de |
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VMC
Vergabe-Management-Consulting GmbH
Friedrichstraße 200 / 7.Stock
D-10117 Berlin
Tel. +49 (0)30-22 33 55 29
Fax +49 (0)30-22 33 55 55
Krottenbachstraße 82-86 / Stiege 1 /1.Stock / Top 4-6
A-1190 Wien Herr Taborsky
Tel.: +43–1-9 56 03 84
Fax: +43–1-9 56 03 94
E-Mail: office@praequalifikationbau.de |
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Zertifizierung
Bau e.V.
Kronenstrasse 53-58
10117 Berlin Herr Winkler
Tel. +49 (0)30-2 03 14-1 21
Fax +49 (0)30-2 03 14-1 60
E-Mail: info@zert-bau.de |
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