Angebotserstellung |
 |
|

|
Bei Behörden nachgefragt -
Die häufigsten Fehler
bei der Angebotserstellung: |
| • |
Das Angebot liegt zum geforderten Abgabetermin (VOB: Submission)
nicht vor. Es wurde zu spät abgegeben. |
|
•
|
Auf dem Umschlag fehlt der Hinweis darauf, dass es sich
um ein Angebot handelt und - dies gilt nur im Baubereich - um welche Arbeiten
bzw. Leistungen es bei dem Angebot geht. Die Eröffnungsstelle ist nicht
angegeben und der Eröffnungstermin ist nicht genannt. |
| • |
Die Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten bzw. der
Firmenstempel fehlt auf dem Angebotsvordruck. |
| • |
Das Angebot enthält nicht alle notwendigen Nachweise,
Erklärungsformblätter usw. Die vorgelegten Nachweise sind nicht
mehr gültig. |
| • |
Die EFB-Preisangaben (EFB: Einheitliches Formblatt) fehlen
oder sind unvollständig bzw. entsprechen nicht den Positionen des Angebotes. |
| • |
Es werden Änderungen an den Verdingungsunterlagen
vorgenommen (z. B. Streichungen, Erläuterungen). |
| • |
Eigene Geschäftsbedingungen werden zugrunde
gelegt (z. B. auf der Rückseite des Firmenbriefes). |
| • |
Nebenangebote und Änderungsvorschläge
des Bieters werden nicht als gesonderte Anlage gemacht, sondern z. B. in
den vorhandenen Text eingefügt. |
| • |
Im Angebotsvordruck fehlt die Angabe der Anzahl der Nebenangebote. |
| • |
Die Leistungsbeschreibung wird nicht genau gelesen, so
dass Abweichendes angeboten wird. |
| • |
Es werden nicht alle geforderten Leistungen (Positionen)
angeboten. |
| • |
Im Leistungsverzeichnis fehlen Preisangaben. |
| • |
Sofern im Leistungsverzeichnis gefordert, muss auch bei
Vorgabe eines Leitfabrikates das angebotene Fabrikat immer wieder eingetragen
werden. Die Herstellerangabe allein reicht nicht aus. |
| • |
Für die Durchführung der Maßnahme wird
nahezu ausschließlich der Einsatz von Nachunternehmern angekündigt
(Genehmigung beantragt) - Selbstausführungsgebot unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Unterhalb des Schwellenwertes gilt, dass Bauleistungen überwiegend
von der anbietenden Firma ausgeführt werden müssen. Ausgeschlossen
wird hierdurch, dass Bieter ohne gewerbliche Beschäftigte die Gesamtleistung
anbieten und alle/den größten Teil der Teilleistungen an Subunternehmer
weitergeben. |
| • |
Die Angaben über Art und Umfang des Nachunternehmer-Einsatzes
sind unklar. |
| • |
Die Eintragungen des Bieters sind nicht dokumentenecht
bzw. als nicht zweifelsfrei vom Bieter stammend erkennbar. |
| |
Angebote werden nicht in der geforderten Form, sondern
z. B. als Telefax oder Fernschreiben abgegeben. |
| • |
Bei nicht eindeutiger Beschreibung der geforderten Leistung
wird keine Aufklärung durch den Ausschreibenden gefordert, sondern
ein „vermuteter" Preis eingesetzt. |
| • |
Angebote enthalten kalkulatorische „Rechenfehler",
die bei der rechnerischen Prüfung nicht eindeutig erkennbar sind. |
| • |
In Schleswig-Holstein: Im VOB-Bereich
fehlen sofern gefordert Erklärungen zur Tariftreue bzw. die Zweitausfertigung
des Angebots.
|
| |
Quelle: NordHandwerk Juli/August
2006, Rönnau/Romeike |
|