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BMWi erteilt Auftragsberatungsstellen Gutachtenauftrag zur Losaufteilung

29.01.2013

Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen im Verbund mit BearingPoint und Orrick klärt Praxisprobleme der Losaufteilung

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen den Zuschlag für die Erarbeitung eines Gutachtens erteilt, mit dem Anwendungsfragen zum vergaberechtlichen Gebot der Losaufteilung geklärt werden sollen. Im Zentrum des Auftrages steht die Frage, wie die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hände die einschlägige Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen rechtssicher und mit Blick auf den vom Gesetzgeber angestrebten Schutz mittelständischer Unternehmen in der Praxis umsetzen können“, so Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen.
Theurer weiter: „Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland arbeiten seit vielen Jahren an der Schnittstelle zwischen Beschaffern der öffentlichen Hände und Unternehmen und kennen sowohl die Bedürfnisse der Vergabestellen als auch die Gegebenheiten auf der Anbieterseite. Unsere Partner BearingPoint Unternehmensberatung und Orrick Rechtsanwälte komplettieren das Auftragnehmerteam mit ihrer Erfahrung aus der Unterstützung öffentlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren und bringen die erforderliche Expertise in Sachen Methodenkompetenz und Rechtspraxis in anderen EU-Mitgliedstaaten ein.“ Theurer abschließend: „Die zunehmende Zahl an Entscheidungen der Vergabekammern und Oberlandesgerichte zu Fragen der Losaufteilung zeigt deren große Bedeutung für die Vergabepraxis. Ziel des Gutachtens ist es, den Vergabestellen eine praktische Handreichung für den Umgang mit dieser schwierigen Thematik zu geben.“

  Quelle: STKA


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