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EEG-Änderungsgesetz stärkt Solarenergie

29.12.2016

Solarbranche erwartet Anziehen der Photovoltaik-Nachfrage durch jüngste Nachbesserungen am EEG 2017 / Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt Abbau von Marktbarrieren für Solarstromanlagen und -speicher

Das vom Bundestag verabschiedete EEG-Änderungsgesetz stärkt die Solarenergie. Es lohnt sich wieder, in die Photovoltaik zu investieren. Die Anzahl neu installierter Solarstromanlagen könnte 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen. Dies erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) vor dem Hintergrund der gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Nachbesserungen am EEG 2017.

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Foto: www.solarwirtschaft.de

„Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben. Hinzu kommen die weiterhin sehr guten Finanzierungskonditionen und die aktuell niedrigen Kosten für den Bezug hochwertiger Solarmodule und Speicher. Dies bildet die Basis für attraktive Projektrenditen. Das Interesse bei Eigenheimbesitzern, Gewerbe und Handwerk an der Solarenergie wird in den nächsten Monaten deutlich steigen“, erwartet BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Durch die massiven Kostensenkungen bei der Photovoltaik und die dramatische Verschärfung des Klimaproblems ist die politische Bereitschaft zur Wiederherstellung geeigneter Investitionsbedingungen in Deutschland zuletzt gewachsen. „Die Bundesregierung muss jetzt die Ausbauziele für die Solarenergie deutlich anheben und weitere Wachstumsbremsen lösen. Überfällig ist unter anderem die Abschaffung der Diskriminierung Solarer Mieterstromangebote. Dies ist erforderlich, damit ambitionierte Klimaziele kosteneffizient und bürgernah umgesetzt werden. Auch der absehbar wachsende Strombedarf im Bereich Mobilität kann nur durch einen deutlichen Anstieg der installierten Solarstromleistung im Zusammenspiel mit anderen Erneuerbaren Energien und Speichertechnologien umweltverträglich gedeckt werden“, so Körnig.

Hintergrund
Mit positiven Klarstellungen für Photovoltaik-Investoren und verbesserten Rahmenbedingungen für Solarstromspeicher und solare Selbstversorger wurde am 15.12.2016 ein Gesetz mit Nachbesserungen und Änderungen zum EEG 2017 im Bundestag verabschiedet. Die beschlossene Überarbeitung des bereits im Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten EEG 2017 enthält unter anderem Anschlussregelungen zum Bestandschutz beim Eigenverbrauch sowie verbesserte Konditionen für den Betrieb bivalenter Solarstromspeicher. Das neue Gesetz wird Anfang 2017 in Kraft treten. Vorgesehen ist neben verbesserten Förderkonditionen ein höherer Bestandsschutz für getätigte Investitionen. Die derzeit in Deutschland installierten über 1,5 Mio. Solarstromanlagen decken bereits rund sieben Prozent des deutschen Strombedarfs. Die Erzeugungskosten für eine Kilowattstunde Solarstrom liegen inzwischen – je nach Anlagengröße – nur noch bei 7 - 14 Cent je Kilowattstunde. Sie haben damit das Kostenniveau von Strom aus konventionellen Kraftwerken unterschritten, wenn darin die Belastung der Allgemeinheit durch Gesundheits- und Klimafolgekosten mit berücksichtigt werden. Da diese externen Kosten aber bis heute nur sehr unzureichend im Strompreis abgebildet werden und keine fairen Marktbedingungen herrschen, bleibt der Ausbau Erneuerbarer Energien vorerst auf eine politische Unterstützung angewiesen.

  Quelle: www.solarwirtschaft.de


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