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Mehr Pflichten für Verpackungshersteller

14.10.2019

Neue Verordnung in Schweden:

Anfang des Jahres ist in Schweden eine neue Verordnung zur Herstellerverantwortung für Verpackungen (Förordning (2018:1462) om producentansvar för förpackningar) in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, die anfallenden Mengen an Verpackungsabfall zu reduzieren, indem die Hersteller von verpackten Waren mehr Verantwortung für das Einsammeln und Recyclen übernehmen müssen. Wir haben die wichtigsten Punkte zur neuen Verordnung für Sie zusammengestellt.

Die neue Verordnung betrifft vor allem Hersteller von verpackten Waren aller Art, die auf dem schwedischen Markt vertrieben werden, aber auch Kommunen und Betreiber von Sammel- und Recyclingsystemen müssen sich auf Veränderungen einstellen.

Die neuen Regelungen treten in mehreren Schritten in Kraft. Bei allen im Folgenden genannten Fristen gilt, dass die Berichterstattung immer nachträglich für das Vorjahr zu erfolgen hat.

Hersteller müssen sich künftig bei der staatlichen schwedischen Behörde für Umwelt- und Naturschutz (Naturvårdsverket) registrieren – ähnlich wie in Deutschland bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierung muss bis spätestens 31. März 2021 erfolgt sein.

Bis inklusive 2020 sind die Hersteller verpflichtet, der Behörde Auskunft über ihre Ergebnisse in Sachen Sammlung, Wiederverwertung und Materialausnutzung geben. Der letzte Bericht dieser Art muss spätestens am 31. März 2021 bei Naturvårdsverket eingereicht werden.

Ab 2021 sind stattdessen an die Sammel- und Recyclingsysteme wie beispielsweise FTI (förpacknings- och tidningsinsamlingen) dafür verantwortlich, ihre eingesammelten Verpackungsmengen an Naturvårdsverket zu melden. Die Berichterstattung für 2021 muss spätestens zum 31. März 2022 erfolgt sein.

Für Hersteller gilt ab 2021 die Pflicht, Naturvårdsverket einen Bericht über die auf dem schwedischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zukommen zu lassen. Der erste Bericht dieser Art ist spätestens am 31. März 2022 einzureichen.

Ebenfalls ab 1. Januar 2021 müssen alle Hersteller eine jährliche Kontrollgebühr von 500 Schwedischen Kronen an Naturvårdsverket entrichten. Bei Missachtung der Fristen für die Meldung von Informationen an die Behörde kann eine Strafgebühr von 10.000 Kronen fällig werden.

Ziel der Verordnung: Verpackungsmüll reduzieren
Von den neuen Regeln betroffen sind sämtliche Hersteller, die ihre Verpackungen oder verpackten Waren auf dem schwedischen Markt vertreiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Unternehmen in Schweden ansässig ist oder vom Ausland aus operiert und seine Produkte über Vertriebspartner oder direkt an schwedische Konsumenten verkauft.

Ziel der Verordnung ist es, die Gesamtmenge an Verpackungsmüll in Schweden zu reduzieren. Um dies zu erreichen, sollen Volumen und Gewicht von Verpackungen auf das Nötigste begrenzt werden, um die geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Überhaupt sollen Verpackungen nur dann zum Einsatz kommen, wenn es für das jeweilige Produkt notwendig ist. Darüber hinaus sollen sie künftig wiederverwertbar sein. Darunter fallen laut Naturvårdsverket Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch recycelt oder mehrere Male genutzt werden können. Benötigen Sie weitere Informationen über die Verordnung zur Herstellerverantwortung oder praktische Unterstützung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden? Dann wenden Sie sich gerne an die Experten aus der Abteilung Umweltreporting.

  Quelle: www.handelskammer.se


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