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Trotz Steuerverschonung steigende Steuereinnahmen

10.04.2012

BFW kritisiert Erbschaftsteuer-Gutachten des Bundesfinanzministeriums

BFW empfiehlt flat tax von 3 Prozent

Berlin, 4. April 2012 – Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hat ein Gutachten zur „Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer“ vorgelegt. Darin empfehlen die Experten, die derzeit geltenden Verschonungsregeln für unternehmerisches Vermögen abzuschaffen. Stattdessen rät der Beirat zu einer breiteren Bemessungsgrundlage und niedrigeren Steuersätzen, bei gleichzeitiger Aufkommensneutralität. „Das erinnert schon sehr an die Reform der Grunderwerbsteuer von 1983. Die Reform sollte aufkommensneutral erfolgen, führte letzten Endes zu erheblichen staatlichen Mehreinnahmen, die den Ländern zu Gute gekommen sind“, sagt Ira von Cölln, Bundesgeschäftsführerin des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW).

Nach aktueller Rechtslage würde bei einer Erbschaft eines Unternehmenswertes von 3 Millionen Euro, nach Abzug der 85-prozentigen Steuerbefreiung, 67.500 Euro Erbschaftsteuer anfallen. Wird das Gutachten des BMF zugrunde gelegt, wären es für denselben Fall 285.000 Euro Erbschaftsteuer, also mehr als das Vierfache. „Eine breitere Bemessungsgrundlage und somit ein Verteilen der Steuerlast auf mehrere Schultern, ist zu begrüßen. Dennoch darf es nicht dazu führen, dass Erben finanziell ruiniert, bzw. zum Verkauf von Unternehmensteilen gezwungen werden“, mahnt von Cölln. 2009 betrugen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer 4,5 Milliarden Euro, 2010 waren es 4,7 Milliarden Euro. Damit übersteigen die Einnahmen trotz Verschonung die vom Beirat zu Grunde gelegten Zahlen bei Weitem.

Dass die Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft einen gewichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leistet und somit erbschaftsteuerliche Begünstigungen gerechtfertigt sind, darauf hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2007 ausdrücklich hingewiesen. Nach wie vor verfassungsrechtlich fraglich ist die Ungleichbehandlung bei Gewerbeimmobilien. „Gerade große Immobilienunternehmen halten Mischbestände und werden durch die dann greifende Verschonungsversagung unverhältnismäßig benachteiligt.“, so von Cölln.

Eine generelle Kritik des BFW an dem aktuellen Gutachten des BMF ist, dass es auf Erbschaftsvorgängen vor 2009 basiert, also bevor die aktuelle Erbschaftsteuerreform überhaupt in Kraft getreten ist. Um das ausgegebene Ziel von 4 Milliarden Euro Erbschaftsteueraufkommen zu erreichen, empfiehlt der BFW eine flat tax von 3 Prozent. Ausgehend von den geschätzten 200 Milliarden Euro jährlicher Erbschaften müssten 133 Milliarden Euro mit 3 Prozent besteuert werden.

  Quelle: www.bfw-bund.de


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