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Architektenkammer informiert Mitglieder in zwei Info-Veranstaltungen

23.08.2013

HOAI 2013:

Seit dem 17. Juli 2013 gilt die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Welche zentralen Unterschiede die Novellierung im Vergleich zur HOAI 2009 aufweist, erläutert die Architektenkammer NRW ihren Mitgliedern zeitnah in zwei großen Informationsveranstaltungen.

Am 4. September 2013 in der KölnMesse und am 6. September im Congress Center der Messe Essen wird als Hauptreferent der renommierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Ulrich Werner aus Köln seine Analyse der HOAI 2013 vorstellen.

Die Veranstaltungen der AKNW verstehen sich als Basisinformation; angesichts der strukturellen Änderungen, die im Zuge der Novellierung an der HOAI vorgenommen wurden, empfiehlt es sich auf jeden Fall, vertiefend qualifizierte Seminarangebote zu nutzen. Die Akademie der Architektenkammer NRW hat eine Sonderreihe von Seminaren „HOAI 2013“ aufgelegt, die zuverlässig auf die neue Honorarordnung vorbereiten bzw. Kenntnisse für die Anwendung vermitteln (Info unter www.akademie-aknw.de).

Ab wann ist die neue HOAI anzuwenden? Was ist mit bereits bestehenden Verträgen? Kann ich in der Übergangsphase beispielsweise Leistungsphasen aufteilen und teilweise nach HOAI alt und neu abrechnen? Antworten auf solche und weitere Fragen geben zwei aktuelle Praxishinweise „HOAI 2013“, welche die Architektenkammer NRW unmittelbar nach Verabschiedung der Novelle herausgegeben hat. Sie finden die Praxishinweise für Architektur und Innenarchitektur bzw. speziell für Landschaftsarchitektur und Stadtplanung wie gewohnt im Internet unter www.aknw.de in der Rubrik „Mitglieder/Veröffentlichungen“; natürlich senden wir Ihnen die Praxishinweise gerne auch postalisch zu.

  Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen


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