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Auch beim Nachrüsten Unterlagen einfordern

31.01.2020

Wer seine Immobilie nachträglich zum Smarthome umbaut, muss genau aufpassen, was er bestellt, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), denn die Nachrüstung, in welchem Umfang auch immer, ist kein Verbraucherbauvertrag.

Paragraph 650n BGB – der Unterlagenherausgabeanspruch – greift dabei folglich nicht. Auch die VOB/B sieht laut VPB keine gesonderten Unterlagenherausgabeansprüche vor. Auftraggeber bekommen also nicht automatisch alle Unterlagen ausgehändigt. Und genau das ist beim Smarthome besonders wichtig, sonst sind die Hauseigentümer an die Firma gekettet, die den Umbau übernommen hat. Was, wenn diese Firma pleite geht? Oder die Hauseigentümer die Wartung einem anderen Unternehmen übertragen möchten?

Wenn der Vertrag die Frage der Unterlagenherausgabe nicht ausdrücklich regelt, ist Streit programmiert. Der VPB rät deshalb: Solche Details unbedingt im Vorfeld besprechen und schriftlich vereinbaren.

  Quelle: www.vpb.de


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