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BG BAU aktiv gegen Lärm

22.05.2012

Lärm an der Quelle bekämpfen

Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit in der Bauwirtschaft. Dabei wären viele der Gehörschäden vermeidbar. Mancher Baulärm kann ohne große Kosten bereits an der Quelle deutlich vermindert werden. Ab dem Tag gegen Lärm macht die BG BAU auf lärmarme Baumaschinen und Werkzeuge aufmerksam und zeigt bundesweit über 2.000 Auszubildenden in 14 überbetrieblichen Ausbildungszentren anhand praktischer Demonstrationen wie gefährlich Lärm für die Gesundheit ist.

„Um zu nachhaltigen Lösungen zu kommen, müssen wir den Lärm an seiner Quelle packen“, betont Jutta Vestring, Geschäftsführerin der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BG BAU. Priorität bei der Lärmbekämpfung habe deshalb als technische Maßnahme die Verbreitung von lärmarmen Baumaschinen und Werkzeugen. Zum Beispiel gebe es schallgedämpfte Sägeblätter für Baustellenkreissägen, lärmgeminderte Flämmgeräte für Dacharbeiten, Spezialzangen für wesentlich leisere Abbrucharbeiten oder geräuschreduzierte Diamanttrennscheiben für Steinsägen. In manchen Fällen komme der Lärmpegel dabei sogar unter den Gefahrbereich von 85 Dezibel (dB (A)), ab welchem ein Gehörschutz zu tragen ist. Auch bei der Neuanschaffung schwerer Baumaschinen kann der Unternehmer in der Regel leisere Maschinen auswählen. Auf dem Markt gibt es mittlerweile ein breites Angebot.

„Viele Unternehmer haben erkannt, dass Lärmschutz die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erhöht“, so Vestring weiter. Auf längere Sicht sei Lärmschutz erheblich effizienter, als die hohen Kosten durch Krankheit und Ausfall der Mitarbeiter. So kosten ein Paar Kapselgehörschützer zwischen 15 und 30 Euro. Geräuschreduzierte Diamenttrennscheiben für Steinsägen kosten um 100,00 Euro, ebensoviel wie herkömmliche Trennscheiben. Wenn ein Arbeitnehmer ausfällt, ist dagegen im Schnitt mit mehr als 400,00 Euro täglich zu rechnen. Dennoch hätten sich geräuschgeminderte Maschinen und Werkzeuge noch nicht ausreichend verbreitet. Die BG BAU berät und unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl wirkungsvoller Maßnahmen gegen den Lärm.
Einen besonderen Schwerpunkt legt die BG BAU auch auf die Sensibilisierung der Auszubildenden für die Gesundheitsgefahren durch Lärm. Mit Aktionstagen in 14 Ausbildungsstätten der Bauwirtschaft in ganz Deutschland stellen Lärmfachleute der BG BAU den Jugendlichen anschaulich dar, warum Schallwirkungen gefährlicher sind als empfunden. Wer zu lange und ohne Gehörschutz Lärm über 85 Dezibel (dB (A)) ausgesetzt ist, wird allmählich schwerhörig. Bei einem höheren Lärmpegel, wie einem Knall von 140 Dezibel, können sofort Schäden eintreten. Die Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.

Ob das eigene Gehör bereits geschädigt ist, erfahren die Auszubildenden bei den Experten des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes (ASD der BG BAU). Diese bitten die jungen Leute zum Hörtest mit persönlicher Auswertung. Zudem erläutern die Arbeitsmediziner, wie sich der Schall auf das vegetative Nervensystem auswirkt, Probleme für Herz und Kreislauf inklusive. In der Bauwirtschaft hat fast die Hälfte aller Berufskrankheiten Hörschäden als Ursache. Im Jahr 2010 musste die BG BAU gut 18 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Rehabilitationen und Renten an 6.600 Lärmgeschädigte aufbringen. Die Lärmschwerhörigkeit verursacht als Berufskrankheit nach asbestbedingten Erkrankungen die meisten Kosten. Und dieses könnte sich noch verschärfen: Wie Studien belegen, haben nur etwa 40 Prozent aller Jugendlichen ein völlig intaktes Gehör. So werden „ein Drittel der heutigen Jugendlichen mit 50 Jahren ein Hörgerät benötigen“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte und Leiterin des ASD der BG BAU.

Ursache für die seit Jahren schlechte Situation ist ein viel zu lauter Musikkonsum der jungen Leute in ihrer Freizeit. Musik wird nicht als Lärm wahrgenommen. Wer jedoch seinen MP3 Player voll aufdreht, erreicht eine Lautstärke von 100 Dezibel (dB (A)). Besucher von Diskotheken und Konzerten setzen sich in der Regel Lautstärken von 90 – 110 Dezibeln (dB (A)) aus. Zum Vergleich: 2,5 Stunden bei 104 Dezibel (dB (A)) entsprechen 2,5 Stunden Arbeit mit einem Drucklufthammer oder 80 Stunden Tätigkeit als Straßenbauer. Auf den Aktionstagen der BG BAU stellte sich auch bei der Messung von Schallpegeln privater Auto-Musikanlagen der Auszubildenden heraus, dass hier Lärmpegel von 100 Dezibel auftreten können. Wenn ein Beschäftigter am Arbeitsplatz schon tagsüber mit Lärm konfrontiert ist und sich in der Freizeit keine Lärmpause gönnt, kann sich sein Gehör nicht mehr regenerieren. Deutlich schneller ist dann die Schwelle zur Gehörschädigung erreicht.

Bei den Aktionstagen in den Ausbildungszentren der Bauwirtschaft und auch bei ihren Beratungsgesprächen mit Unternehmern in den Betrieben informieren die Fachleute der BG BAU auch über notwendigen Gehörschutz: Beträgt die durchschnittliche Lärmbelastung an einem achtstündigen Arbeitstag 80 Dezibel (dB(A)) - das entspricht dem Krach auf einer stark befahrenen Straße - sind Unternehmen in der Pflicht, ihren Arbeitnehmern Gehörschutz bereitzustellen. Und ab 85 Dezibel (dB (A)) müssen die Beschäftigten ihn tragen. Die Arbeitsstellen sind vom Arbeitgeber ab 85 Dezibel (dB (A)) als Lärmbereiche zu kennzeichnen, dort sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Lärm zu mindern.

  Quelle: www.bgbau.de


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