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Baugewerbe - Ohne Änderung des Grundgesetzes geht es nicht

02.01.2013

Sozialer Wohnungsbau und kommunale Infrastruktur müssen wieder Gemeinschaftsaufgabe werden.

„Ohne eine Änderung des Grundgesetzes wird Deutschland weder den Herausforderungen in der Wohnungsbaupolitik noch bei der kommunalen Infrastruktur gerecht werden. Es zeigt sich schon jetzt deutlich, dass die im Rahmen der Föderalismusreform vereinbarte Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben zur kommunalen Infrastruktur, zur sozialen Wohnraumförderung und zum Hochschul- und Klinikenbau (Art. 143 c GG) nicht trägt.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.

Die wohnungspolitischen Herausforderungen werden durch demographische Veränderungen ganz wesentlich bestimmt. In den Ballungsgebieten wird der Wohnraum immer knapper; hier gilt es, neue und bezahlbare Wohnungen zu bauen, die auch ökologischen und demografischen Anforderungen gerecht werden. Auch die notwendige Infrastruktur in den Ballungsräumen wie z. B. Kindertagesstätten, Schulen und Mobilität müssen berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite braucht es Konzepte für den Rückbau von Wohnungen und öffentlicher Infrastruktur in ländlichen Regionen. „Wohnungsnot in Ballungsräumen zu bekämpfen und gleichzeitig die Infrastruktur in ländlichen Räumen anzupassen kann nur im Rahmen eines bundeseinheitlichen Konzepts, das von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird, gelingen.“ So Pakleppa.

Das gilt in gleicher Weise für die kommunale Infrastruktur. Nicht erst seit dem von der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ vorgelegten Abschlussbericht weiß man, dass in die Infrastruktur in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig investiert und auf Verschleiß gefahren worden ist. „Da eine funktionierende Infrastruktur eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland war und ist, muss die gravierende Vernachlässigung der Straßen, aber auch der öffentlichen Gebäude wie Schulen und Universitäten schleunigst beendet werden.“ Fordert der Hauptgeschäftsführer des größten und ältesten Bauverbandes.

Nach der Föderalismusreform sind die Länder nun alleine für die kommunale Infrastruktur, den Wohnungs-, Hochschul- und Klinikbau verantwortlich, der Bund finanziert dies bis 2019, ohne dass die Länder ab 2014 verpflichtet wären, das Geld auch für diese Ausgaben zu verwenden.

„Dieser Zustand ist auf Dauer unhaltbar.“ Die Zuständigkeit für die kommunale Infrastruktur, den Wohnungs- und Hochschulbau muss wieder Gemeinschaftsaufgabe werden. Die Wohnungsnot in Ballungsräumen, die Herausforderungen der Infrastruktur in ländlichen Regionen sowie die Sanierung der Infrastruktur werden Bund und Länder nur gemeinsam bewältigen können.

Pakleppa weiter: „Bund und Länder sollten die jetzt schon erkennbaren Fehlentwicklungen der Föderalismusreform analysieren und in der Baupolitik die Aufgaben zukünftig wieder gemeinsam erfüllen.“

Abschließend ruft der Hauptgeschäftsführer des ZDB die Länder auf, sich bis zu einer Grundgesetzänderung mittels einer Berichtspflicht selbst dazu zu verpflichten, die Mittel des Bundes zweckgebunden im Wohnungs-, Hochschul- und Straßenbau einzusetzen.

  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe


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