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Bauwirtschaft begrüßt Zweckbindung von Bundesmitteln

02.05.2012

Bauwirtschaft begrüßt Zweckbindung von Bundesmitteln

Zuwendungen aus dem Bundeshalt sollen ab 2014 landesgesetzlich festgeschrieben werden

Die Bauwirtschaft in Berlin und Brandenburg befürwortet den Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg für ein Gemeindeverkehrs-, Wohnraum-, Hochschul- und Bildungsförderungsgesetz (GWHBFöG). Demnach sollen die dem Land Brandenburg nach dem Entflechtungsgesetz jährlich zustehenden Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt ab Januar 2014 einer landesgesetzlichen Zweckbindung unterliegen. Ursache dafür ist der Wegfall dieser festgeschriebenen Mittel im Rahmen des Grundgesetztes (verfassungsrechtliche Ebene).

Besonders erfreut zeigen sich die beiden Verbände, dass die Zuwendungen vorwiegend für Investitionen eingesetzt werden sollen. „Gerade mit Blick auf den Werteverzehr der Straßeninfrastruktur sind diese Mittel dringend notwendig, gleichwohl der Bedarf um ein Vielfaches höher liegt.“, so Reinhold Dellmann, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau. Laut Gesetzentwurf soll mehr als die Hälfte der Mittel (54,216 Millionen Euro) für den Bau oder Ausbau der Verkehrsverhältnisse genutzt werden.

Axel Wunschel, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg, hob hervor: „Wichtig ist, dass mit diesem Gesetz größere Planungssicherheit für die Vorhabenträger wie Landkreise und Kommunen hergestellt wird, weil die Mittelverteilung festgeschrieben werden soll. Die im dem Gesetzentwurf verankerte zweitgrößte Position der Wohnraumförderung unterstützt den vielerorts erforderlichen Stadtumbau.“

Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. und der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V. vertreten gemeinschaftlich die Interessen der mittelständischen und großen Bauwirtschaft in der Region.

Quelle: www.fg-bau.de

  Quelle: www.fg-bau.de


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