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Bauwirtschaft warnt vor Risiken von Gas- und Wasserleitungslecks

18.04.2013

Verband fordert zwingend Fachkundenachweis bei Auftragsvergabe

Die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg warnt vor dem Risiko möglicher Leitungslecks und fordert, dass öffentliche Auftraggeber bei der Ausschreibung und der Vergabe von Gas- und Wasserleitungsarbeiten nur Firmen berücksichtigen, die über eine entsprechende Zertifizierung nach dem sogenannten Arbeitsblatt GW 301 verfügen. In dieser Fachkundebescheinigung, die unter anderem der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und die Zertifizierung Bau verleihen, wird die Kompetenz und fachliche Eignung eines Leistungsbauunternehmens nachgewiesen und damit sichergestellt, dass die Arbeiten auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Normen korrekt ausgeführt werden.

Die Mehrheit der kommunalen Stadtwerke im Land besteht von sich aus auf die Vorlage des DVGW-Prüfsiegels oder einer gleichwertigen Bescheinigung. Allerdings gibt es immer häufiger kleinere Kommunen, die zwar in ihrer Ausschreibung eine solche Zertifizierung verlangen, den Auftrag aber letztlich aus Kostengründen an Unternehmen vergeben, die über keinen entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen. Der Preisunterschied kann bis zu 20 % betragen. Damit gehen diese Kommunen aber ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein, warnt der Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg, Dieter Diener: „Eine unsachgemäße Verlegung von Gas- oder Wasserleitungen kann über kurz oder lang zu undichten Stellen führen. Dann wird es nicht nur gefährlich, sondern auch teuer, denn die Gewährleistungsfrist für die Ausführung von Leitungsarbeiten beträgt laut VOB maximal vier Jahre“.

Diener verweist darauf, dass die meisten der Leitungsbauunternehmen in Baden-Württemberg über ein GW 301-Zertifikat verfügen und das notwendige Qualifikationsverfahren durchlaufen haben. Allerdings gibt es bislang keine gesetzliche Verpflichtung für diesen Zertifizierungsnachweis. Dies müsste nach Einschätzung der Bauwirtschaft dringend nachgeholt werden.

Die Einführung einer entsprechenden Vorläufer-Richtlinie erfolgte übrigens bereits im Jahr 1934 auf Initiative der öffentlichen Hand. Grund war die Notwendigkeit des Einsatzes von qualifiziertem Fachpersonal wegen der Gefährlichkeit bei der Herstellung von Rohrnetz- und Fernleitungen für Nieder-, Mittel- und Hochdruck im Bereich des Gas- und Wasserfaches. Diese Richtlinie wurde 1970 angepasst und in das Arbeitsblatt GW 301 überführt, das bis heute Gültigkeit hat.

  Quelle: www.bauwirtschaft-bw.de


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