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Betriebe des Handwerks werden über Gebühr belastet

21.03.2014

Rundfunkbeitrag:

Stuttgart. Handwerksbetriebe mit vielen Filialen und Fahrzeugen werden durch den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag über Gebühr belastet. „Das ist belegbar“, stellte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle fest. Die erwarteten Mehreinnahmen müssten daher in Erleichterungen für die Wirtschaft fließen. Eine pauschale Senkung des Rundfunkbeitrages lehne das Handwerk ab.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat sich über mehrere Jahre konstruktiv für eine sachgerechte und langfristig sichere Neuordnung der Rundfunkfinanzierung eingesetzt. „Aber inzwischen herrscht bei uns Ernüchterung“, sagte Möhrle. Betriebe mit vielen Fahrzeugen und Unternehmen mit mehreren Standorten oder vielen Teilzeitkräften seien erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt, obwohl die Rundfunknutzung im Betriebsalltag keine oder eine allenfalls sehr eingeschränkte Rolle spiele. „Eine Bäckerei mit 15 Standorten und 65 Mitarbeitern bezahlt rund ein Drittel mehr als ein Betrieb mit nur einem Standort“, nannte Möhrle ein Beispiel. Das Handwerk in Baden-Württemberg begrüße daher Signale der Landesregierung und des Rundfunkrates, über gezielte Änderungen nachzudenken. Spätestens nach Abschluss der Evaluation müssten dann aber konkrete Vorschläge gemacht werden.

„Mit der Herausnahme der gewerblichen Fahrzeuge wäre eine wesentliche Quelle der Zusatzbelastung für die Unternehmen leicht zu beseitigen“, schlug Möhrle vor. Auch bei Betrieben mit vielen Teilzeitbeschäftigten wie im Gebäudereinigerhandwerk müsse eine entlastende Regelung gefunden werden, zum Beispiel durch Umrechnung auf Vollzeitäquivalente. Und nicht zuletzt führe die Erfassung von einzelnen Betriebsstätten und Fahrzeugen zu vielen Streitfällen und ausufernder Bürokratie. Möhrle: „Dabei war es ausdrücklich das Ziel, die Rundfunkfinanzierung zu vereinfachen.“ Das Handwerk lehnt daher den Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab, den Rundfunkbeitrag für alle Teilnehmer minimal um 73 Cent zu senken. Die KEF hatte Mehreinnahmen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Jahre 2013 bis 2016 errechnet. „Diese Mehreinnahmen resultieren wesentlich aus höheren Beiträgen von Seiten der Wirtschaft“, betonte Möhrle. Natürlich stehe das Handwerk weiter zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Sicherung seiner finanziellen Basis. Aber die Politik müsse jetzt Nachbesserungen im Staatsvertrag anpacken und Systemfehler beseitigen: „Sonst ist die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Unternehmen nicht mehr gesichert“.

  Quelle: www.handwerk-bw.de


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