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Brandschutz für Gebäude

26.11.2019

Tipp

Brandschutzplan stellt die zeichnerische Umsetzung der Brandschutzanforderungen dar. Brandschutzpläne entwickeln sich vom ersten Entwurf über das Bauantragsverfahren bis zur Übergabe des Gebäudes und in der späteren Nutzung weiter. Die Gestaltung der Pläne ist derzeit noch sehr von Autoren und Vorgaben einzelner Bauherren oder Behörden abhängig. Die neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt daher einen Standard vor, der die Gestaltung der Pläne vereinheitlicht und die Lesbarkeit sicherstellt. Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen der VDI 3819 Blatt 4 sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden.

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Neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt Standard vor, der die Gestaltung von Brandschutzplänen vereinheitlicht.

Foto: Rouven Selge

Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan. Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen beschrieben, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt. Die Richtlinie bietet durch die Angaben von RGB-Werten zu den unterschiedlichen Schraffierungen die Möglichkeit einer systemunabhängigen Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus gibt die VDI 3819 Blatt 4 anhand eines Musterhaus-Beispiels einen Brandschutzvisualisierungsplan.

  Quelle: www.vdi.de


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