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EU aktualisiert Produkthaftungsregeln für Handwerker

08.04.2024

Die EU hat neue Vorschriften zur Produkthaftung eingeführt, die wichtige Änderungen für Handwerker bei der Arbeit mit softwareintegrierten Produkten mit sich bringen.

 

Europäisches Parlament

 

Neue Haftungsregeln für Softwarefehler

Die Europäische Union hat die Produkthaftungsvorschriften überarbeitet, um den Herausforderungen der digitalen Technologie, insbesondere der eingebetteten Software und künstlichen Intelligenz, gerecht zu werden. Seit dem 12. März 2024 sind Hersteller dazu verpflichtet, für Schäden durch Softwarefehler aufzukommen, auch ohne dass ihnen Fahrlässigkeit nachgewiesen werden muss.

Klarstellung der Handwerkerhaftung

Die neue Richtlinie klärt die Haftungsbedingungen für Handwerker: Diese sind nicht für Schäden verantwortlich, die durch von ihnen installierte oder reparierte softwareintegrierte Produkte entstehen, solange sie keine wesentlichen Modifikationen an der Software vornehmen. Dies schützt Handwerker davor, für Probleme haftbar gemacht zu werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Implementierungsphasen und nationale Umsetzung

Nach der Verabschiedung der Richtlinie durch das EU-Parlament steht nun die Bestätigung durch den EU-Rat aus. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt eine zweijährige Frist für die Mitgliedstaaten, diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. In dieser Übergangszeit sollten Handwerksbetriebe vorsichtig agieren und Herstellererlaubnisse für alle Änderungen an Geräten und Software einholen.

Bedeutung für die Handwerksbranche

Die neuen Regelungen sind ein bedeutender Schritt in Richtung eines gerechteren Haftungssystems, das die Realitäten des digitalen Zeitalters berücksichtigt. Sie gewährleisten, dass Handwerker nicht ungerechtfertigt für komplexe Softwarefehler haften, die sie nicht verursacht haben.

  Quelle: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/neue-produkthaftungsregeln-was-das-fuer-handwerker-bedeutet


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