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Ende der Einwendungsfrist zum Fehmarnbelt-Tunnel

30.08.2016

Der aktualisierte Antrag von Femern A/S auf Planfeststellung für den deutschen Teil des Fehmarnbelt-Tunnels lag vom 12. Juli bis 12. August 2016 an zahlreichen Orten in Norddeutschland öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Frist für das Einreichen von Einwendungen ist beendet. Femern A/S wird in den kommenden Wochen mehrere Tausend dieser Einwendungen fachlich und detailliert erwidern.

Während der Einwendungszeit konnten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen die Verbesserungen der Antragsunterlagen prüfen, die auf der Grundlage des ersten Beteiligungsverfahrens zu den Antragsunterlagen in den Jahren 2014–2015 von den beiden Vorhabenträgern Femern A/S und Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Lübeck (LBV Lübeck), eingearbeitet wurden.

Verantwortlich für das Beteiligungsverfahren ist die unabhängige Anhörungsbehörde, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel (LBV SH), die fortlaufend die Einwendungen registriert und zur Erwiderung an die beiden Vorhabenträger weiterleitet.

Der aktualisierte Planfeststellungsantrag lag u.a. in den Rathäusern der Stadt Fehmarn sowie der Gemeinden entlang der Eisenbahnstrecke von Lübeck nach Fehmarn aus. Außerdem waren die Unterlagen auf einer speziell eingerichteten Website jederzeit zugänglich.

„Wir erwarten nun den Eingang der Einwendungen, die uns die Anhörungsbehörde im September übergeben wird. Danach werden wir die Einwendungen gründlich analysieren und zusammen mit den Behörden in Schleswig-Holstein die nächsten Schritte des Verfahrens planen. Femern A/S und der Co-Vorhabenträger LBV Lübeck werden jede einzelne Einwendung beantworten. Unser Team aus internen und externen deutschen Fachleuten steht bereit, um ausführliche Antworten auf alle angesprochenen Themen und Fragen auszuarbeiten", erklärt Claus Dynesen, Projektdirektor von Femern A/S.

Der Antrag auf Planfeststellung für den deutschen Teil des Fehmarnbelt-Tunnels wurde erstmalig im Oktober 2013 bei der Planfeststellungsbehörde LBV SH eingereicht, das erste öffentliche Beteiligungsverfahren fand 2014–2015 statt. Auf dieser Grundlage wurde der Antrag durch die Vorhabenträger aktualisiert und ein erneutes Beteiligungsverfahren seitens der Anhörungsbehörde durchgeführt.

„Nach der ersten Anhörung haben wir den Antrag sorgfältig überarbeitet. Dies ist ein komplexer Prozess, wir sind jedoch sehr zuversichtlich", meint Claus Dynesen.

Der deutsche Teil des Fehmarnbelt-Tunnels muss von den deutschen Behörden genehmigt werden, bevor die Bauarbeiten beginnen können. In Dänemark wurde der dänische Teil des Fehmarnbelt-Tunnels 2015 durch Verabschiedung eines Baugesetzes durch das dänische Parlament (Folketinget) genehmigt.

  Quelle: www.femern.dk


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