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Für mehr Effizienz bei Erneuerbaren-Förderung

04.03.2016

"Die Technologien für Erneuerbare Energien müssen unter gleichen Voraussetzungen um die Förderung konkurrieren. Nur so erreichen wir die gewünschte Effizienz auf dem Strommarkt. Im Ergebnis brauchen wir mehr Wettbewerb. Auktionen sind hierfür der geeignete Ansatz", sagte Johannes Kempmann, Präsident des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, zum Auftakt der Smart Renewables 2016.

Die Ergebnisse der ersten drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen hätten gezeigt, dass durchaus auch kleinere Akteure zum Zuge kämen. "Die Angst, dass durch Ausschreibungen die Akteursvielfalt reduziert werde, ist unbegründet. Auch kleinere Akteure können sich in Ausschreibungen gut positionieren. Viel bedenklicher sind die blinden Flecken im Ausschreibungsdesign", so Kempmann. Bisher gäbe es zu viele, zu weit gefasste Ausnahmeregelungen - vor allem für Photovoltaik-Dachanlagen: "Der ungebremste Ausbau von PV-Dachanlagen geht weiter. Damit der Zielkorridor für Erneuerbare Energien trotzdem eingehalten wird, plant die Politik nun den Windkraftausbau an Land einzuschränken. Allein aus ökonomischer Sicht macht es aber keinen Sinn, die effizientere Erzeugungsart auszubremsen - zumal die Windräder im Unterschied zu PV-Modulen größtenteils in Deutschland produziert werden."

Skeptisch sieht der BDEW auch den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zu Ausnahmeregelungen für Bürgerwindparks. Dazu Kempmann: "Selbstverständlich sollen Bürgerprojekte auch weiterhin eine relevante Rolle bei der Umsetzung der Energiewende spielen. Das stärkt die Akteursvielfalt und die Akzeptanz für den Anlagenbau. Aber: Eine Privilegierung von Akteursgruppen führt grundsätzlich zu Wettbewerbsverzerrungen, was die Kosteneffizienz der Auktion beeinträchtigt." Um die Akteursvielfalt dennoch zu wahren, empfehle der BDEW zum Beispiel Versicherungsprodukte, mit denen sich kleinere Bieter gegen die Risiken einer Ausschreibung wappnen könnten: Komme ein kleinerer Bieter bei einer Ausschreibung nicht zum Zuge, würden ihm die nachweisbaren Projektkosten als Versicherungsfall ausbezahlt werden.

  Quelle: www.bdew.de


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