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Land NRW macht die Präqualifikation zur Pflicht

13.08.2014

Nachdem der Bund zur Kosten- und Zeitersparnis bei der Auftragsvergabe im Hochbau die Präqualifikation (PQ) von Bauunternehmen verbindlich vorgeschrieben hat, macht auch das Land NRW diese Art der Zertifizierung für die Auftragsvergabe am Hochbau zur Pflicht. Das teilen die Bauverbände Westfalen mit. Rückwirkend zum 1. April 2014 muss bei allen freihändigen und beschränkten Ausschreibungen des Landes für Bauleistungen, also bei allen Aufträgen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, auf Unternehmen aus der PQ-Liste zurückgegriffen werden. Erfasst sind alle Aufträge an „Dach und Fach“ bis zu einem Wert von 100.000 Euro netto. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen können ausnahmsweise bei freihändigen Vergaben bis zu drei nichtpräqualifiziere Unternehmen zugezogen werden, bei beschränkten Vergaben optional bis zu sechs. Präqualifizierte Unternehmen sind grundsätzlich immer aufzufordern. Den Kommunen im Land wird der Erlass nur zur Anwendung empfohlen. Der PQ-Erlass des Landes NRW findet sich im Internet unter www.vergabe.nrw.de unter „Präqualifizierung“.

Die Bauverbände Westfalen empfehlen allen baugewerblichen Unternehmen, die sich für beschränkte und freihändig zu vergebende Bauaufträge des Landes NRW z. B. an Hochschulgebäuden, Polizei-, Finanz- und Justizverwaltungen sowie allen anderen Liegenschaften des Landes interessieren, sich bei der Zert-Bau GmbH des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe zu präqualifizieren.

Die Bauverbände Westfalen mit Sitz in Dortmund vertreten als Arbeitgeber- und Fachverbände rund 4.000 Bauunternehmen, in denen gut 40.000 Mitarbeiter beschäftigt sind.

  Quelle: Baugewerbeverband Westfalen


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