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Nur Bedenken anmelden reicht nicht

20.03.2015

Expertentipp für Bauunternehmen und Handwerksfirmen

Unfälle auf der Baustelle ziehen meistens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer, Baufirmen und gegebenenfalls auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Eine Bedenkenanmeldung an den Vertragspartner kann hiervon nicht freistellen.

  Quelle: www.arge-baurecht.com


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