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Pausen erhalten die Produktivität

26.02.2021

Arbeitszeiten

Das Recht auf Pause – in Deutschland ist es gesetzlich festgeschrieben. Denn wer regelmäßig ohne Auszeit arbeitet, schadet auf Dauer seiner Gesundheit. Laut Arbeitszeitgesetz darf niemand länger als sechs Stunden am Stück arbeiten. Danach ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten fällig. Nach neun Stunden Arbeit erhöht sich der Pausenanspruch auf 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von 15 Minuten aufgeteilt werden. Und wie sieht es mit der Vergütung aus? Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt.

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Nur wer auch Pausen macht, ist in der Lage, konzentriert und produktiv zu arbeiten. Deshalb sind regelmäßige Ruhepausen auch im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben.

txn-Foto: A. Popov/123rf/randstad

Ein Sonderfall sind unplanmäßige Arbeitszeitunterbrechungen, für die der Arbeitnehmer nichts kann. Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland, erläutert: „Es kann immer mal vorkommen, dass jemand seine Arbeit unerwartet unterbrechen muss, etwa weil eine Maschine oder der Computer ausfällt. Solche sogenannten Betriebspausen muss der Arbeitgeber bezahlen.“ Wichtig ist, dass sich Arbeitnehmer in einer Ruhepause erholen. Ein Spaziergang oder ein Plausch mit Kollegen – wie die Erholung aussieht, können sie selbst bestimmen. Deshalb zählen beispielsweise Bereitschaftszeiten nicht als Ruhepausen, denn eine freie Zeitgestaltung ist nicht möglich. Übrigens sind ausreichende Regenerationszeiten nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer. Wenn nach mehreren Stunden Arbeit Leistung und Konzentration nachlassen, sinkt die Produktivität. Zudem werden dauerhaft erschöpfte Angestellte häufiger krank. Die Pausen erhalten also auch die Arbeitskraft, und davon profitiert das gesamte Unternehmen.

  Quelle: txn.


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