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Sonnenschutz ist der beste Schutz

21.02.2022

Was viele Arbeitnehmer und -geber noch nicht über den richtigen UV-Schutz wissen, aber wissen sollten


Ob Baubranche, Logistik, Landwirtschaft oder Gartenbau: Menschen, die im Freien arbeiten, sind ständig UV-Strahlen ausgesetzt. Bereits eine Stunde Arbeit ohne Schutz in der Sonne erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb sind auch viele weitere Berufsgruppen betroffen, beispielsweise in der Versorgungs- und Umwelttechnik, Seefahrt oder Gebäudereinigung. Der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung zählt inzwischen nach der Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Mehr als 200.000 Menschen erkranken jährlich an Hautkrebs – Tendenz steigend. Ausgelöst wird der berufsbedingte Hautkrebs durch zu lange ungeschützte Aufenthalte in der Sonne. Die ultravioletten Strahlen dringen unbemerkt in die Haut ein und können sie kurz- sowie langfristig schädigen. Und das nicht nur im Sommer. Auch die Frühjahrs- und sogar die Wintersonne kann schädlich für die Haut sein.


Dünnere Ozonschicht bedeutet erhöhtes Hautkrebsrisiko


Der Klimawandel hat örtlich Auswirkungen auf die Intensität der UV-Strahlen: Mehr sonnige Tage, sogenannte „Mini-Ozonlöcher“ und Ozonabbau sorgen dafür, dass die UV-Werte schon im Frühjahr in die Höhe steigen. Bereits im April zeigt der UV-Index in Mitteleuropa die Gefährdungsstufe 4 an. Viele Arbeiter und Arbeitgeber unterschätzen jedoch die Notwendigkeit von professionellem Hautschutz zu dieser Jahreszeit. Denn es kommt nicht nur auf die Maßnahmen insgesamt, sondern auch auf deren Wirksamkeit an.


Informiert über den richtigen Schutz


UV-Strahlung erfordert Schutz für Haut und Augen: Outdoor-Worker sollten lange Kleidung tragen, die den Großteil des Körpers bedeckt. Zudem sind eine Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme mit mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30 Pflicht. Sonnenschutzsprays aus der Drogerie ohne ausreichenden UV-A und UV-B Schutz eignen sich nicht für schweißtreibende Arbeit im Freien. Beim Umgang mit der Sonne gilt: Die Mittagsstunden möglichst meiden und die Pausen im Schatten verbringen. Was viele außerdem nicht wissen. Die schädliche Mittagssonne ist zwischen 11 und 16 Uhr gefährlich – weit länger als man denkt. Und nicht nur draußen droht Gefahr: Beim Schweißen oder Härten von Kunststoffen entsteht künstliches UV-Licht, das ebenfalls Hautkrebs auslösen kann.


Eine Aufgabe des Arbeitgebers


Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor UV-Strahlung zu schützen und einen geeigneten Schutz zur Verfügung zu stellen – das kann von UV-Schutzausrüstung über Sonnenbrillen bis hin zu passenden UV-Hautschutzcremes reichen. Die Auswahl ist nicht immer einfach. Hier hilft manchmal eine Beratungen zur Gefährdungsbeurteilung, mit Hautschutzplänen und Schulungen, etwa durch den VTH Verband Technischer Handel e.V.. Bei diesem wichtigen Thema sollten Arbeitgeber zudem unbedingt auf bewährte Qualitätsprodukte mit hohem Lichtschutzfaktor gegen UV-A, UV-B, UV-C Strahlung setzen, die wasserfest und unparfümiert sind.

  Quelle: www.soll-galabau.de


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