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Verstärkte Verfolgung von Submissionsabsprachen

05.04.2012

Erfahrungsaustausch von Kartellverfolgern und Staatsanwälten in Bonn

Auf Einladung des Bundeskartellamts fand an Februar ein Erfahrungsaustausch von Staatsanwälten, Landeskartellbehörden und Bundeskartellamt über die Verfolgung von Submissionsabsprachen statt. Bei der Verfolgung von Submissionsabsprachen - dem sogenannten Ausschreibungsbetrug - gibt es eine parallele Zuständigkeit von Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft.


Illegale Absprachen zwischen Wettbewerbern über die Angebote, die auf Ausschreibungen abgegeben werden, werden als verbotenes Kartell geahndet und gegen die beteiligten Unternehmen werden oft hohe Bußgelder verhängt. Nach § 298 StGB sind diese Taten aber auch strafbar. Die Verfahren gegen die handelnden Personen fallen deshalb in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Der Erfahrungsaustausch diente dazu, die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Kartellbehörden in diesen parallelen Verfahren zu stärken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In den letzten Jahren ist die Verfolgung von Absprachen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen intensiviert worden. Unterschiedlichste Bereiche wie zum Beispiel Auftausalz oder Feuerwehrfahrzeuge waren betroffen. Durch diese Taten werden häufig die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler ganz direkt geschädigt. Um die Verfahren noch effektiver führen zu können, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft weiter ausbauen.“

Im Mittelpunkt der Diskussion standen zahlreiche rechtliche und praktische Fragen, die von Beginn eines Verfahrens bis zu seinem Abschluss regelmäßig auftreten und zwischen den zuständigen Behörden abgestimmt werden müssen, wie etwa die Organisation von gemeinsamen Durchsuchungen. Zudem sahen die Teilnehmer einheitliche Ansprechpartner und die Bildung von spezialisierten Einheiten bei den beteiligten Behörden als deutliche Erleichterung für die gemeinsame Verfolgung von Submissionsabsprachen an.

Der Dialog soll in den nächsten Monaten fortgesetzt werden.

Quelle: Bundeskartellamt

 

  Quelle: Bundeskartellamt


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