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Wohngeld für Eigentümer

07.12.2015

Es kann jeden treffen: Der Job ist weg und Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Ist dann die Immobilie schon verloren? Nein, beruhigt der Verband Privater Bauherren (VPB), denn nicht nur Mieter, sondern auch Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld – den sogenannten Lastenzuschuss. Ob sie im Falle eines Falles zum Kreis der Berechtigten gehören und wie viel Geld sie bekommen, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung vor allem durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle bei Kreis oder Kommune.

  Quelle: www.vpb.de


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