Die eVergabe

Die elektronische Vergabe (eVergabe) ist eigentlich kein eigenständiges Vergabeverfahren, sondern ersetzt oder ergänzt die analog stattfindende Bekanntmachung der Ausschreibung, den Versand der Ausschreibungsunterlagen und wichtiger Formulare, die Abgabe des Angebots und die rechtsgültige Signierung des Bieters durch digitale Bereitstellung und Versendung.

Von einer reinrassigen eVergabe spricht man erst dann, wenn...

  • die Veröffentlichung, und Eintragung in Bieterlisten oder Präqualifizierungsdatenbanken,
  • der Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und
  • die Angebotsabgabe inkl. qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur möglich ist und auch angewendet wird.

Die digitale Auftragsdatenbank des Submissions-Anzeigers zeigt bereits seit längerer Zeit eVergabe-Ausschreibungen an und verlinkt direkt zu den einzelnen eVergabe-Systemen.

Mittel- und langfristig verspricht die „echte“ eVergabe die Ersparnis von Kosten und Ressourcen und soll sich in das Konzept der Digitalen Beschaffung nahtlos einfügen. Diese Vorgehensweise erfordert aber in der Übergangsphase noch einige Anpassungsarbeit bei Bietern und Vergabestellen. Auf der Hardware-Seite sind die Einstiegshürden zur Teilnahme an eVergaben im ersten und zweiten Schritt denkbar niedrig, ein Internet-fähiger PC reicht bereits aus. Im weiteren Verlauf gibt es dann noch einige administrative Arbeit zu erledigen und sich mit der Thematik der digitalen Signatur auseinanderzusetzen.

» » Erfahren Sie im nächsten Kapitel mehr über die Voraussetzungen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ...

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