Nach der Angebots-Abgabe

Ist Ihr Angebot fristgerecht bei der Vergabestelle eingetroffen und nicht von vornherein ausgeschlossen worden, sollten Sie sich noch auf Nachfragen oder eventuelle Aufklärungsgespräche mit der Vergabestelle einstellen. Innerhalb einer bestimmten Frist kann die ausschreibende Stelle noch unklare Sachverhalte mit Ihnen klären. Dabei dürfen sich diese Abstimmungen nur um Ihre Eignung oder das genaue inhaltliche Verständnis Ihres Angebots drehen, direkte Preisverhandlungen sind nur im Verhandlungsverfahren oder bei freihändigen Vergaben gestattet. Antworten Sie umgehend und umfassend, denn in der Regel fragt die Vergabestelle nur bei Bietern weiter nach, die für einen Zuschlag höchstwahrscheinlich infrage kommen.

Ist die Prüfungsfrist abgelaufen, gibt es drei mögliche Szenarien:

Sie haben den Zuschlag erhalten

Glückwunsch! Aber jetzt wird es ernst. Sie stehen nun in einem verbindlichen Vertragsverhältnis mit der ausschreibenden Stelle. Sie müssen den Vertrag buchstabengetreu erfüllen, Ihr Auftraggeber Sie auf den Cent genau bezahlen. Haben Sie sich mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen oder Subunternehmer in Ihre Kalkulation einbezogen, sollten Sie entweder umgehend einen ARGE-Vertrag vereinbaren oder jetzt die Unteraufträge vergeben. Gibt es Probleme oder Verzögerungen? Informieren Sie sich rechtzeitig über einen eventuell greifenden Rechtsschutz.

Ein anderer Bieter hat die Ausschreibung gewonnen.

Schade. Aber das kann passieren. Je nach Ausschreibungsart werden die unterlegenen Bieter sogar vor dem Gewinner benachrichtigt. Unabhängig davon haben Sie das Recht zu erfahren, wer den Zuschlag erhalten hat und warum. Nun sollten Sie eine genaue Analyse der entscheidenden Faktoren durchführen und sorgfältig dokumentieren. Die nächste Ausschreibung kommt bestimmt und Ihr nächstes, optimiertes Angebot hat dann schon gleich bessere Chancen.

Die Ausschreibung wird ohne Auftragsvergabe beendet

Diese Variante ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Schließlich haben alle Beteiligten zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen investiert, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich auch in diesem Fall über die genauen Gründe informieren lassen.

» » Informieren Sie sich im nächsten Kapital über den Ihnen zustehenden Rechtsschutz ...

Die Seminarreihen „Vergabe PRAXIS im Dialog“ und „Baurecht PRAXIS im Dialog“ gehen auf rechtliche Fragen vor und nach der Auftragsvergabe ein:

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