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400 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern, Sporthallen und Jugend- und Kulturzentren

04.07.2023

Bundesprogramm unterstützt energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen erneut.

 

Schwimmbecken eines Freibades


Der Bund stellt erneut beträchtliche Mittel zur Verfügung, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im letzten Jahr 476 Millionen Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Millionen Euro über das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds. Bundesbauministerin Klara Geywitz startet heute den neuen Projektaufruf für dieses Programm.

Förderung kommunaler Einrichtungen

Das Programm zielt darauf ab, kommunale Einrichtungen wie Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren zu fördern. Diese sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort entfalten.

Bedarf an Sanierung groß

Bundesbauministerin Klara Geywitz betont den großen Sanierungsbedarf bei Sporthallen, Schwimmbädern, Bibliotheken, kommunalen Kinos und Jugendclubs in den Städten und Gemeinden. Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Einrichtungen zu modernisieren und auf den neuesten energetischen Stand zu bringen. Diese Einrichtungen tragen zur Lebensqualität vor Ort bei und sind wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Sanierungsstau entgegenwirken und hohe energetische Standards erreichen

Das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zielt darauf ab, den Sanierungsstau bei kommunalen Einrichtungen zu bekämpfen. Gleichzeitig sollen die Gebäude nach der Sanierung hohen energetischen Standards genügen. Besonders bei Freibädern steht eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung und die Reduzierung des Ressourceneinsatzes im Fokus.

Projektaufruf und Auswahlverfahren

Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. September 2023 geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/startschuss-fuer-weitere-400-millionen-euro-fuer-die-sanierung-von-schwimmbaedern-sporthallen-un


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