Einführung – Was ist eine Ausschreibung?

Öffentliche Auftraggeber auf nationaler oder europäischer Ebene wie Behörden, Institute oder länderübergreifende Organisationen vergeben Aufträge niemals formlos. Dieser Vorgehensweise des Vergaberechts liegt der Gedanke zugrunde, steuern- und abgabenfinanzierte Projekte im freien Wettbewerb allen interessierten Unternehmen zugänglich zu machen und gleichzeitig die Kosten genau im Auge zu behalten.

Mittels einer Ausschreibung (auch Submission genannt) fordern diese Auftraggeber regelmäßig schriftlich und öffentlich auf, Angebote für Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen abzugeben, die genau den Vorgaben des Vergaberechts entsprechen müssen. Die öffentliche Bekanntgabe zur Abgabe eines Angebots findet in gedruckten Medien wie Zeitungen und speziellen Fachmedien wie dem Submissions-Anzeiger oder auch digital auf Internetportalen (z.B. submission.de) statt.

Interessiert sich ein Unternehmen oder ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen für eine Ausschreibung, müssen diese Bieter die vollständigen Angebotsunterlagen beim öffentlichen Auftraggeber anfordern. Verständlicherweise unterliegen diese Ausschreibungsbekanntmachungen in der Regel gewissen Fristen, bis wann Angebotsunterlagen angefordert und Gebote anzugeben sind. Die rechtskonforme und schließlich erfolgreiche Angebotserstellung hängt von vielen weiteren Faktoren ab, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten gerne erläutern möchten.

Während der öffentliche Sektor meist per Gesetz zur Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen verpflichtet ist, nutzen in den letzten Jahren auch zunehmend gewerbliche oder sogar private Kunden und Auftraggeber die Möglichkeit, Projekte auszuschreiben. Hinter dieser Ausweitung des Ausschreibungsmarkts steckt einerseits die Hoffnung, die Kosten zu minimieren und andererseits auch die Aussicht, auf einen größeren Pool von möglichen Dienstleistern zugreifen zu können und so neue Impulse zu erhalten.

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