Rechtsschutz

Zwar stellen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand besondere Anforderungen an die Eignung der Bieter, den zeitlichen Ablauf sowie an die formalen Vorgaben, denen ein erfolgsversprechendes Angebot genügen muss. Andererseits bieten öffentliche Ausschreibungen den Teilnehmern auch Rechtsschutzansprüche, die über den bei privaten Auftragsvergaben üblichen Rahmen hinausgehen.

Während der einzelnen Phasen eines Vergabeverfahrens kann der Bieter bei rechtswidrigen Formulierungen oder bei Leistungsbeschreibungen, die entweder nicht mehr dem aktuellen Entwicklungsstand entsprechen oder geltenden Vorschriften widersprechen, umgehend eine Rüge aussprechen. Dieser Beanstandung muss dann nachgegangen, eventuelle Fehler korrigiert und alle beteiligten Unternehmen informiert werden.

Wir raten dringend dazu, Unklarheiten oder technische Fehler der Leistungsbeschreibungen sofort zu rügen. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass Sie zwar aufgrund Ihrer Fachkenntnis und Erfahrung einen rügbaren Fehler oder eine veraltete Beschreibung erkannt, diesen Missstand aber zu Ihren Gunsten ausgelegt oder genutzt haben, können Ihnen erhebliche Probleme entstehen. Vom Angebots-Ausschluss bis zum Verlust eines Auftrags, den Sie aufgrund des Verschweigens eines Fehlers der Vergabestelle erhalten haben.

Führen bestimmte Umstände wie Bevorzugungen, Absprachen zwischen Vergabestelle und einem Unternehmen oder Wettbewerbsverzerrungen dazu, dass nach Ihrer Meinung der Zuschlag zu Unrecht an einen Bieter ging, können Sie je nach Art des Vergabeverfahrens verschiedene Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass teilweise die Einschaltung von Rechtsaufsichtbehörden, Vergabeprüfstellen oder Schiedsstellen die jeweiligen Fristen nicht außer Kraft setzt. Aufträge können während der Prüfung trotzdem vergeben werden! Informieren Sie sich also frühzeitig über Gründe oder Anlässe, die als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz angesehen werden können und werden Sie sofort aktiv, sobald Sie sich unfair behandelt fühlen.

In den beiden nachfolgenden Kapiteln gehen wir auf die zwei Rechtsschutz-Kategorien ein, Bieterrechte im unterschwelligen Bereich und Rechtsschutz-Ansprüche im oberschwelligen Bereich.

» » Lesen Sie im nächsten Artikel über Ihre Rechte als Bieter im unterschwelligen Bereich ...

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