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41. Baurechtstagung

27.02.2013

Planen, Bauen, Haften, Streiten

unter diesem Titel steht die 41. Baurechtstagung, zu der die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) am 22. und 23. März nach Dresden einlädt. Die größte Vereinigung von Baurechtsanwälten in Europa bietet dort ein Dialogforum für ihre Mitglieder sowie alle anderen am Bau Beteiligten: Architekten, Ingenieure, Bausachverständige, Fachplaner, Mitarbeiter von Behörden und Bauunternehmen sowie Immobilienmanager.

Die Tagung behandelt drei Themenkomplexe. Im ersten geht es vorwiegend um baupraktische Interessen mit prozessualem Schwerpunkt, wie etwa die Behandlung der schwierigen Haftungsbeziehungen mehrerer Baubeteiligter, die Leistungspflichten und Risikoverteilungen bei der Sanierung von Bauschäden sowie die Verfahrensbeschleunigung bei umfangreichen Streitstoffen innerhalb eines Bauprozesses oder außerhalb mittels Verfahrensalternativen.

Im zweiten Themenblock geht es um die Betrachtung wichtiger Rechtsgrundsätze durch zwei Mitglieder des VII. Zivilsenats, nämlich um die Entwicklung der Rechtsprechung zur Fortschreibung überhöhter Einheitspreise im VOB-Vertrag und um die Bemessung des werkvertraglichen Schadensersatzes für Mängel. Im dritten Abschnitt referieren Experten über das Thema Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das Architektenhonorar; für 2013 ist die 7. HOAI-Novelle geplant. Ergänzt wird der Themenkomplex rund um die HOAI durch einen Beitrag um die stets brisante Frage der Auswirkungen von Planungsänderungen auf das Honorar.

  Quelle: www.arge-baurecht.com


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