zurück

Abgelaufene Energieausweise erneuern lassen

01.02.2019

Seit 2008 gibt es den Energieausweis für Bestandsgebäude. Da Energieausweise nur zehn Jahre gelten, werden seit vergangenem Jahr die ersten Energieausweise nach und nach ungültig. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Hauseigentümer, die vermieten oder ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten prüfen, wann ihr Dokument abläuft, damit sie es rechtzeitig erneuern können. Hinzu kommt: Während 2008 für kleinere Immobilien mit weniger als fünf Wohnungen noch der einfache Verbrauchsausweis ausreichte, der auf den Abrechnungen beruhte, brauchen die Eigentümer dieser Häuser inzwischen in der Regel auch den aufwändigeren Bedarfsausweis. Miteigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen den Energieausweis ebenfalls bei Neuvermietung oder Verkauf ihrer Wohnung. In WEGs wird der Ausweis für die gesamte Anlage ausgestellt. Eigentümer bekommen eine Kopie über die Hausverwaltung.

  Quelle: www.vpb.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare