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Abgrenzung zu anderen Formen unentgeltlicher Consultingleistungen und hohe Transparenz notwendig

04.07.2017

Pro-bono-Beratung:

Starke Einschränkungen im Öffentlichen Sektor durch das Vergaberecht

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) weist darauf hin, dass Pro-bono-Projekte Leistungen sind, die von Consultingunternehmen unentgeltlich und im Hinblick auf das Gemeinwohl angeboten und durchgeführt werden. Das können zum Beispiel Beratungstätigkeiten für Non-Profit-Organisationen, aber auch die Institutionen der Öffentlichen Hand sein.

Entscheidend aus BDU-Sicht ist aber, dass mit Pro-bono-Projekten nicht die Erwartung von Gegenleistungen – z. B. spätere entgeltliche Aufträge – verbunden ist. Eine sich kurz- oder mittelfristig anschließende, kostenpflichtige Beauftragung für ein Beratungsprojekt im selben Themenumfeld bewertet der Branchenverband der Consultingwirtschaft sehr kritisch. Ralf Strehlau, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU): „Man muss im Consultingmarkt sauber zwischen wirklichen Pro-bono-Projekten und anderen nicht vergüteten Beratungsleistungen differenzieren.“ Letztere seien eher eine Art Vorleistung im Sinne einer Vertriebsinvestition, die – rechtlich auch nicht angreifbar – für neue oder zusätzliche Geschäftsimpulse sorgen soll. „Solche vertrieblich motivierten Projekte dürfen nicht unter dem Label ‚Pro bono‘ laufen“, so Strehlau. Daher sei eine hohe Transparenz in den Vereinbarungen zwischen Auftraggebern und Dienstleistern unabdingbar. Es sei auch bedenklich, wenn Beratungstätigkeiten, die üblicherweise von Auftraggebern vergütet werden, vom Auftraggeber als Pro-bono-Leistung angenommen werden.

„In der Öffentlichen Hand gilt nicht ohne Grund für größere Mandate das Vergaberecht. Entfällt dieses Recht durch die Annahme von Pro-bono-Aktivitäten, wird auch der freie Wettbewerb gefährdet“, so Jörg Sarnes, Vorsitzender des BDU-Fachverbands Öffentlicher Sektor.

In Deutschland gebe es eine Vielzahl an Unternehmensberatungen, die sich auf den Öffentlichen Sektor spezialisiert haben. Für jede noch so komplexe Aufgabe könnten daher immer mehrere Consultinghäuser in Frage kommen. Der BDU betrachtet die vergaberechtlichen Regelungen als außerordentlich wichtiges Element der Wirtschaftsordnung.

Eine direkte Beauftragung einzelner Unternehmensberatungen ohne Betrachtung konkurrierender Angebote sei hierdurch weitestgehend ausgeschlossen und ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet.

  Quelle: www.bdu.de


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