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Abteilung zur Missbrauchsaufsicht über Preisbremsen für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme

25.01.2023

Leitung übernimmt Prof Dr. Carsten Becker

Bereits im Dezember hat die 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes die Zuständigkeit für die dem Amt nach § 27 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und § 39 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) zugewiesene Missbrauchsaufsicht über die Preisbremsen für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme übernommen.

Die Abteilung wird missbräuchlichen Verhaltensweisen nachgehen, sollten einzelne Unternehmen die Entlastungsinstrumente ausnutzen, um höhere bzw. ungerechtfertigte staatliche Subventionen zu erlangen. Bei der Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe hat die Abteilung ein Aufgreifermessen und wird nicht auf Antrag hin tätig (zum Hintergrund siehe Pressemitteilung vom 20. Dezember 2022).

Der für die Durchsetzung dieser Vorschriften notwendige organisatorische Aufbau ist bereits weit fortgeschritten. Ein Team erfahrener Beamt*innen, spezialisiert auf den Energiebereich, wird in Schlüsselpositionen der Abteilung tätig. Die Leitung übernimmt Prof Dr. Carsten Becker, Direktor beim Bundeskartellamt.

Die bisherigen Aufgaben der 11. Beschlussabteilung, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Verstößen gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV, übernehmen die 10. sowie die 12. Beschlussabteilung. Dr. Irene Sewcyk, leitende Regierungsdirektorin und bisherige Leiterin der 11. Beschlussabteilung, leitet zukünftig die Beschlussabteilung Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (bisheriger Leiter Prof. Dr. Carsten Becker).

  Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/AktuelleMeldungen/2023/12_01_2023_Missbrauchsaufsicht_Preisbremsen.html


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