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Achtung Wärmeabzug

23.05.2012

Lichtkuppeln und Lichtbänder können im Brandschutzkonzept eines Gebäudes als Wärmeabzüge berücksichtigt werden. In diesem Fall dürfen deren transparente Oberflächen nicht verändert werden. Der FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. hat deshalb in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsunternehmen einen einheitlichen und dauerhaften Aufkleber entwickelt, der vorsorglich auf allen als Wärmeabzug vorgesehenen Lichtkuppeln und Lichtbändern zur Information und als deutlicher Warnhinweis angebracht werden kann. Wärmeabzüge geben im Brandfall ab einer bestimmten Wärmeeinwirkung selbstständig Öffnungen frei, welche die Brandhitze nach außen leiten und damit das weitere Aufheizen tragender oder trennender Bauteile verhindern. So bestehen die transparenten Flächen von Lichtkuppeln und Lichtbändern meist aus thermoplastischen Kunststoffen, deren Schmelztemperatur unter 300°C liegt. Das nachträgliche Verändern der Oberfläche des Materials, beispielsweise durch Bekleben, Beschichten, Lackieren oder Überlaminieren, kann die Eigenschaften des Materialaufbaus verändern bzw. die Schmelztemperatur verschieben und damit zu einem Funktionsverlust führen. Zudem verlieren nach einer Änderung die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonstigen Klassifizierungen der Dachoberlichter, die durch eine vorherige Materialprüfung erlangt wurden, ihre Gültigkeit. Es sind daher neue Nachweise und Zulassungen notwendig, damit das Produkt weiter verwendet werden darf. Der 10,2 x 4,3 cm große Aufkleber „Achtung – Wärmeabzug!“ warnt Gebäudebetreiber und Handwerker davor, als Wärmeabzug ausgestattete Dachoberlichter zu verändern und deren Schutzfunktion im Brandfall zu reduzieren.

  Quelle: www.fvlr.de


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