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Allgemeine Betriebserlaubnis für Mobilbagger: Baumaschinenhersteller führt ABE ein

22.05.2023

Für Mobilbagger ist eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis erforderlich, wobei Liebherr nun für bestimmte Modelleneben der EBE die ABE anbietet.

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Liebherr wird ab Juli 2023 die ersten genehmigten Maschinen mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) anbieten, beginnend mit dem A 918 Compact Litronic. Die ABE enthält bereits die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO und ist bundesweit und unbefristet gültig, auch für den Kunden. Dies bedeutet erhebliche Kosten- und Zeitersparnisse, da der Genehmigungsprozess vereinfacht wird und die Maschinen schneller auf Baustellen einsatzbereit sind. In diesem Artikel werden die Vorteile der ABE im Vergleich zur Einzelgenehmigung (EBE) erläutert.

Der A 918 Compact Litronic mit ABE 

Der A 918 Compact Litronic ist das erste Liebherr Mobilbagger-Modell mit ABE und wird in zwei vorab definierten Ausführungen bei den Liebherr Vertriebs- und Servicepartnern in Deutschland erhältlich sein. Diese Maschinen mit ABE entsprechen einem genehmigten Typ gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, sofern eine zusätzliche Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt wurde.

Die Vorteile der ABE 

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt vor, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilbagger auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie einem genehmigten Typ (ABE) entsprechen oder für sie eine Einzelgenehmigung (EBE) erteilt wurde. Die ABE von Liebherr ist bundesweit und unbefristet gültig und beinhaltet die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO. Im Gegensatz dazu muss die EBE auf Kundenwunsch beantragt werden und der Kunde muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Neuerteilung auf seinen Namen beantragen und ausstellen lassen. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Die ABE von Liebherr ist nicht nur für den Erstkunden, sondern auch für den Weiterverkauf gültig. Lediglich die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO muss vom Kunden oder Fahrzeughalter stets gesondert eingeholt werden.

Fazit 

Die Einführung der ABE durch Liebherr bietet erhebliche Vorteile gegenüber der EBE. Kunden sparen Zeit und Kosten, da der Genehmigungsprozess vereinfacht wird und die Maschinen schneller auf Baustellen einsatzbereit sind. Zudem ist die ABE bundesweit und unbefristet gültig und gilt auch für den Weiterverkauf.

  Quelle: https://allgemeinebauzeitung.de/abz/allgemeine-betriebserlaubnis-fuer-mobilbagger-baumaschinenhersteller-fuehrt-abe-ein-50103


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