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Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen reformiert

05.04.2018

„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die Allgemeinverbindlichkeit von Bau-Tarifverträgen für wirksam zu erklären, sichert die Zukunft unserer vorbildlichen Sozialkassenverfahren und stellt die Tarifpolitik in der Bauwirtschaft wieder auf sicheren Boden.“ Mit diesen Worten kommentierten in Berlin die Vertreter der Bau-Tarifvertragsparteien, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die IG BAU, den neuen Beschluss des BAG.

Andreas Schmieg, Vizepräsident und Verhandlungsführer des HDB, erklärte: „Damit haben sich die neuen Angriffe gegen die Sozialkassenverfahren nicht durchsetzen können. Die Sozialpartner haben nun die Gewissheit, in nächsten gemeinsamen tarifpolitischen Schritten wieder den klassischen Weg der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG wählen zu können.“

Frank Dupré, Vizepräsident und Verhandlungsführer des ZDB, ergänzte: "Es war richtig, dass der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode die Vorschriften für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen reformiert hat. Sie haben nun bei ihrer Anwendung durch das Bundesarbeitsministerium und Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht ihre erste Bewährungsprobe bestanden. Die Regelungen tragen damit zur Erhöhung der Tarif-bindung und zur Beibehaltung guter und fairer Arbeitsbedingungen bei."

Dietmar Schäfers, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, erläuterte: „Für mehr als eine Million Menschen in der Baubranche bringt die Entscheidung endlich Rechtssicherheit. Die bewährten und innovativen Verfahren beim Urlaub und der Zusatzversorgung der Bauleute stehen auf sicheren Beinen. Dieses Signal für die Zukunft der Tarifverträge am Bau ist wichtig.“

Im September 2016 und Januar 2017 hatte das BAG mehrere Allgemeinverbindlicherklärungen im Baugewerbe gekippt und damit die Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft gefährdet. Mittels eines Sozialkassensicherungsgesetzes, dem SokaSiG, gelang es zunächst, eine Übergangslösung zu schaffen. Die Sozialkassenverfahren dienen unter anderem der Sicherung der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer, der Förderung einer qualitativ hochwertigen Berufsausbildung und der Altersvorsorge in der Bauwirtschaft.

Bundesweit profitieren rund 77.000 Baubetriebe, knapp 700.000 Arbeitnehmer, ca. 35.000 Auszubildende und mehr als 370.000 Rentner von den Sozialkassenverfahren.

  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe


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