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Alte Kamine 2017 ersetzen oder sanieren

21.02.2017

Bis Ende 2017 müssen laut Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze, mit Daten auf dem Typschild vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984, stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, sofern sie die Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Es gibt kaum Ausnahmen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Es bleibt also noch fast ein Jahr zur Sanierung. Hausbesitzer sollten die Zeit nutzen, denn die Firmen sind aktuell gut ausgelastet, die Wartezeiten sind lang. Der VPB empfiehlt Hausbesitzern, sich im Vorfeld von unabhängigen Experten über moderne Geräte und Gerätekombinationen informieren zu lassen. Moderne Geräte sind heute nicht nur erheblich effizienter und umweltfreundlicher als bisherige Aggregate, sondern sie können sogar zur Warmwasserbereitung herangezogen werden. Defekte oder nicht mehr zugelassene Geräte sind immer ein guter Anlass, um über zukunftsfähige Alternativen nachzudenken. Hausbesitzer sollten aber nicht nur auf moderne Technik schauen, sondern auch an die einfache, praktische Bedienung im Alltag denken.

  Quelle: www.vpb.de


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