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Angebote und Ausschreibung nach VOB und VOL

02.12.2014

Öffentliche Aufträge:

unter Beachtung des SH Tariftreuegesetzes

Bei der Bewerbung um Öffentliche Aufträge und insbesondere bei der Angebotsabgabe sind in vielen Bereichen der VOB (Bauaufträge) und der VOL (Lieferleistungen) seit 2010 immer wieder entscheidende Änderungen zu beachten. Bieter laufen Gefahr, dass ihr Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird und Umsätze damit verloren gehen. Seit 2013 ist zudem das Tariftreuegesetz des Landes in Kraft, dass von den Unternehmen u.a. verbindliche Erklärungen zu den Mindestlöhnen bereits bei Angebotsabgabe fordert. Unternehmen, die gegen diese Erklärungen verstoßen, können bis zu drei Jahren von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Das Einsteigerseminar „Ausschreibung und Angebot nach VOB und VOL“ der ABST SH gibt einen schnellen, umfassenden und praxisgerechten Überblick.

Es findet statt am 09. Dezember 2014, 13.00 bis 17.00 Uhr,

in der Handwerkskammer (HWK) Flensburg, Johanniskirchhof 1-7, 24937 Flensburg.

Volker Romeike, Geschäftsführer der von den IHK und den Handwerkskammer getragenen ABST SH wird die wesentlichen Änderungen in Ausschreibung und Angebot bei öffentlichen Aufträgen erläutern. Neben Grundlagen in VOB und VOL werden auch Praxisbeispiele erfolgreicher Angebote vorgestellt und diskutiert. Das Seminar ist für Unternehmen als auch für Sachbearbeiter aus Vergabestellen wie Kreisen, Städten und Gemeinden offen.

Informationen und Anmeldung bei der ABST SH, Tel. 0431 – 98 651-30 oder info@abst-sh.de

  Quelle: www.abst-sh.de


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